Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: 6millimeter.info - the player's choice. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Howard

Moderator

Beiträge: 2 979

Registrierungsdatum: 20. Juli 2007

  • Private Nachricht senden

21

Dienstag, 17. Juni 2014, 15:58

Kaufen ab 3 Jahren (da Spielzeug), aber nicht außerhalb der eigenen Gefilde führen. Das mit den 14 geht von den Händlern aus. Alles über 0.5 ab 18, aber ebenfalls nicht führen.

  • »MeisterEder« ist männlich
  • »MeisterEder« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 756

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

Wohnort: Warszawa

  • Private Nachricht senden

22

Dienstag, 17. Juni 2014, 16:01

Also kann ein 10jähriger bei einem Airsoftspiel MITSPIELEN, wenn der Veranstalter es erlaubt.

40mmrain

Handelsverbot

Beiträge: 634

Registrierungsdatum: 14. März 2013

  • Private Nachricht senden

23

Dienstag, 17. Juni 2014, 16:35

Sicher.

Beiträge: 27

Registrierungsdatum: 17. November 2013

Wohnort: OWL

  • Private Nachricht senden

24

Dienstag, 17. Juni 2014, 16:54

Leider schon erlebt...
Er orientiert sich am KSK, von denen gibts auch nur unterbelichtete, verpixelte Fotos. - ASVZ Funk

  • »Volgin« ist männlich

Beiträge: 610

Registrierungsdatum: 9. November 2010

Wohnort: am Bodensee

  • Private Nachricht senden

25

Dienstag, 17. Juni 2014, 16:58

Zitat aus meinem (noch in Bearbeitung befindlichen Heftchen)

Zitat

Waffenrechtlich sind Airsoftwaffen unter 0,5J gänzlich
mit Ausnahme des Anscheinsparagraphen auf
Grundlage der EU-Spielzeugrichtlinie aus dem WaffG
ausgenommen. Der Besitz ist daher theoretisch ab
vollenden des 3. Lebensjahres erlaubt. Der Erwerb ist
jedoch durch den Handel auf das vollenden des 14.
Lebensjahres beschränkt.
(WaffG §42a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2
in Verbindung mit
Anl. 1 Abs. 1 UAbs. 1 Nr. 1.6 und
Anl. 2 Abs. 3 UAbs. 2 Nr. 1)
(EU-Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG geändert durch
93/68/EWG Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung mit
Anhang II Pkt. II. I. i. bzw.
2009/48/EG Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit
Anhang II Pkt. I. 8.
sowie DIN 71-1 Nr. 4.17.3)

Airsoftwaffen unter 0,5J müssen über die CE-
Kennzeichnung verfügen. Diese kann jedoch auch auf
der Verpackung angebracht sein.
(CE-Kennzeichnung 88/378/EWG Artikel 11 Abs. 1)

Hightower

Trusted Trader

  • »Hightower« ist männlich

Beiträge: 1 286

Registrierungsdatum: 29. Juni 2007

Wohnort: DE, Berlin

  • Private Nachricht senden

26

Dienstag, 17. Juni 2014, 20:09

Krass, wer ist dieser LeFloid?

Sieht aus wie ein Heroin Süchtiger mit pathologischem Hang zur Selbstdarstellung.

...und gelben Zähnen.

Beiträge: 2 428

Registrierungsdatum: 4. Juni 2008

  • Private Nachricht senden

27

Dienstag, 17. Juni 2014, 20:16

Typischer Youtuber halt.

  • »Cpt. Spears« ist männlich

Beiträge: 619

Registrierungsdatum: 29. Januar 2012

Wohnort: Biberach

  • Private Nachricht senden

28

Dienstag, 17. Juni 2014, 20:58

Tja dann hoffen wir mal dass die Eltern nen ordentlichen Einlauf bekommen. Gut gemacht. Wie hast dis getan? Mit lauten Rufen eingeschüchtert? Weil ja immer die Gefahr is, dass sie auf dich (Gesicht) zielen könnten. Außer du hast natürlich Sonnenbrille dabei.



Ich lief ne Weile hinter denen her. Hab zwar Umrisse erkannt, aber mir erstmal nichts gedacht. Sind dann stehen geblieben und haben auf'n Straßenschild geschossen.
Stand da aber schon direkt hinter denen. Hab dem "Schützen" die Pistole, die nebenbei bemerkt quasi doppelt so groß war wie seine Hand, dann direkt aus der Hand gerissen und eingeschoben. Den 2. hab ich dann solange bearbeitet bis er seinen Rucksack ausleerte und 4 Ersatzmagazine, eine weitere GBB und ne Pulle GreenGas rauskam.

Während ich auf die Polizei wartet hab ich nur noch Magazine entnommen, Gas entlassen und beide entladen, gesichert und im Rucksack verstaut.

Da ich ja erst vor kurzem Besuch von den Herren in Blau hatte, zwecks Verdacht des illegalem Waffenbesitzes (welcher sich dann nicht bestätigte! ;) ) kamen natürlich genau 2 der 4 die auch bei mir Zuhause waren. Hab mir dann noch ne dumme Fresse von denen geben müssen, von wegen warum ich nu die Kinder hier so anfauche usw. Und mir die Aussage geben müssen, evtl. bald wieder Besuch zubekommen, weil ja beim letzten mal nichts gefunden wurde. :icon14:
Gott schuf eine Handvoll perfekter Menschen, die übrigen sind Rechtshänder! :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cpt. Spears« (17. Juni 2014, 21:19)


  • »MeisterEder« ist männlich
  • »MeisterEder« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 756

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

Wohnort: Warszawa

  • Private Nachricht senden

29

Dienstag, 17. Juni 2014, 21:41

Was für Wabbler. Ach wär ich in der Situation gewesen, hätt ma sicher einiges verkneifen müssen, ala "wisst, mir eigentlich wurscht, hätt ich halt angerufen dass ich welche mit Waffen herum laufen seh, dann hätt halt ein SEK Einsatzteam ausrücken müssen, weil ihr für sowas nicht ausgebildet seids..."

traurige Welt. Da will man helfen und wird dann so angefuckt.

Carpe

User

Beiträge: 1 274

Registrierungsdatum: 1. Juli 2008

  • Private Nachricht senden

30

Dienstag, 17. Juni 2014, 22:12

Das man immer gleich ein Faß aufmachen muss, wenn Kinder mit einer AS rumlaufen.

In CZ ist es gang und gäbe, dass da Kinder mit FA AS zum spielen kommen.



In den wilden 80igern, haben wir mit Zwillen aufeinander geschossen, die hatten auch weit mehr als 0,5j.

  • »Cpt. Spears« ist männlich

Beiträge: 619

Registrierungsdatum: 29. Januar 2012

Wohnort: Biberach

  • Private Nachricht senden

31

Dienstag, 17. Juni 2014, 22:15

Früher wurde aber auch keine Kinder deswegen erschossen. ;)
Gott schuf eine Handvoll perfekter Menschen, die übrigen sind Rechtshänder! :rolleyes:

  • »MeisterEder« ist männlich
  • »MeisterEder« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 756

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

Wohnort: Warszawa

  • Private Nachricht senden

32

Dienstag, 17. Juni 2014, 22:20

Tja was denn, eigentlich könnt es uns egal sein. Natürliche Auslese hat man das wohl man genannt. Nur ist es eben unser Hobby und da müssen wir auch auf andere Leute schauen. Und bei 80Millionen Einwohnern gibs halt paar mehr Deppen, weswegen es wohl auch härtere Gesetze gibt. Korrekt, im Ostblock juckt es niemanden. In Polen kannst du bis zu 17Joule haben. :pfffttz: Aber da hat das Bild von Waffen in der Öffentlichkeit auch nen anderes Ding.
Ist halt in DE und AT (auch wenn es hier kein wirkliches Gesetz dazu gibt, abgesehen vom gesunden Menschenverstand!) so und daran muss man sich halten. Nur wie gesagt schade und traurig, dass man dann wenn man nicht wegschaut, sondern als Bürger was unternimmt, noch angefuckt wird. Wäre der Polizei wohl lieber gewesen hätte man gesagt "Da sind Jugendliche die mit Waffen herumfuchteln..." anstelle von "Guten Abend, ich möchte sie bitten herzukommen, da ich 2 Minderjährige mit Airsofts in der Öffentlichkeit gesehen habe, diese habe ich sichergestellt bla bla bla"

Carpe

User

Beiträge: 1 274

Registrierungsdatum: 1. Juli 2008

  • Private Nachricht senden

33

Dienstag, 17. Juni 2014, 22:23

Nenn doch einfach die Zahl der kleinen Kinder, welche durch die Polizei erschossen wurden, weil sie eine AS trugen.

  • »MeisterEder« ist männlich
  • »MeisterEder« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 756

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

Wohnort: Warszawa

  • Private Nachricht senden

34

Dienstag, 17. Juni 2014, 22:36

http://www.stern.de/panorama/softair-waf…zei-536685.html

Hierzulande kann man wohl gottseidank auf die "Professionalität" der Beamten zurückgreifen die "DENKEN-DRÜCKEN-SPRECHEN" praktizieren und eben erst 2x überlegen bevor sie abdrücken.

http://www.spiegel.de/panorama/usa-13-ja…n-a-929695.html

Jetz lass ma nen Beamten die 2 Kids sehen die auf die Schilder schießen, gibt ja heutzutage soviel Möglichkeiten, um Geräusche zu dämmen, ist net so laut wie ne Echte, kann ja nur ne Airsoft sein, wird da evtl. ein übereifriger Beamter nicht denken. Er sieht evtl. die Bewegung und aus die Maus.

Beiträge: 960

Registrierungsdatum: 5. Mai 2012

  • Private Nachricht senden

35

Dienstag, 17. Juni 2014, 22:45

Wir haben uns früher auch mitten auf der Straße mit allerlei abgeschossen. Da kahm keiner auf die Idee die Polizei zurufen. Immerhin leben wir in DE da hat nicht jeder Haushalt ne Knarre, von Sturmgewehren ganz abgesehen..

Greebo

ehemals Lou Cifer

  • »Greebo« ist männlich

Beiträge: 831

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

  • Private Nachricht senden

36

Dienstag, 17. Juni 2014, 23:44


Hab dem "Schützen" die Pistole, die nebenbei bemerkt quasi doppelt so groß war wie seine Hand, dann direkt aus der Hand gerissen und eingeschoben. Den 2. hab ich dann solange bearbeitet bis er seinen Rucksack ausleerte und 4 Ersatzmagazine, eine weitere GBB und ne Pulle GreenGas rauskam.


Ist das nicht eigentlich mindestens Nötigung?

Deine staatsbürgerliche Pflicht hast du ja damit getan, dass du die Polizei verständigt hast. Bis zum Eintreffen der Beamten darfst du die Jungs im Falle eines Falles ja auch festhalten, aber jemanden "so lange bearbeiten, bis er seinen Rucksack ausleerte[...]" geht doch etwas über das hinaus, was man als normaler Staatsbürger in freier Wildbahn darf, oder nicht?
Something wicked this way comes
Mobsters, Molls & more...

  • »SSB_flee« ist männlich

Beiträge: 531

Registrierungsdatum: 20. August 2007

Wohnort: Berlin

  • Private Nachricht senden

37

Mittwoch, 18. Juni 2014, 00:23

Das könnte durch den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt sein, muss es aber nicht. Dafür fehlen viel zu viele Einzelheiten.

[A.C.M]Mixd

ehemals [A.C.M]Mixd

Beiträge: 116

Registrierungsdatum: 17. März 2013

  • Private Nachricht senden

38

Mittwoch, 18. Juni 2014, 01:52

Wir haben uns früher auch mitten auf der Straße mit allerlei abgeschossen. Da kahm keiner auf die Idee die Polizei zurufen. Immerhin leben wir in DE da hat nicht jeder Haushalt ne Knarre, von Sturmgewehren ganz abgesehen..
Da denken die Leute die bei der Polizei...-Howard anrufen manchmal halt nicht mit :lehrer:

Vielleicht wollten die Jungs in Berlin ja nur ihr Hop up einstellen bevors in den Wald geht und das alles war ein riesen Missverständnis :biggrin:

Greebo

ehemals Lou Cifer

  • »Greebo« ist männlich

Beiträge: 831

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

  • Private Nachricht senden

39

Mittwoch, 18. Juni 2014, 07:56

Das könnte durch den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt sein, muss es aber nicht. Dafür fehlen viel zu viele Einzelheiten.


Ich bin kein studierter Jurist und will auch keine Debatte über einzelne Paragrafen und deren Auslegung anfachen, aber ich behaupte trotzdem, dass von zwei Zwölfjährigen, die mit einer GBB auf ein Strassenschild ballern (wodurch die Pistole selbst für Laien als "Erbsenpistole" oder meinetwegen auch "Luftpistole" erkennbar ist), geht mMn keine "nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" aus.
Something wicked this way comes
Mobsters, Molls & more...

  • »Respawn« ist männlich

Beiträge: 80

Registrierungsdatum: 2. April 2009

Wohnort: Egal, denn ich komme wieder!

  • Private Nachricht senden

40

Mittwoch, 18. Juni 2014, 10:29

Schade

Das könnte durch den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt sein, muss es aber nicht. Dafür fehlen viel zu viele Einzelheiten.


Ich bin kein studierter Jurist und will auch keine Debatte über einzelne Paragrafen und deren Auslegung anfachen, aber ich behaupte trotzdem, dass von zwei Zwölfjährigen, die mit einer GBB auf ein Strassenschild ballern (wodurch die Pistole selbst für Laien als "Erbsenpistole" oder meinetwegen auch "Luftpistole" erkennbar ist), geht mMn keine "nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" aus.
Naja, wenn du die Behauptung zum Maßstab nimmst, Kinder können deswegen erschossen werden, geht sehr wohl eine Gefahr von den Kindern und für die Kinder aus. Wenn der Einsatz des SEK, Stürmung der Wohnung und Festnahme der Mutter und der Kinder (OK; nur vorübergehend) gerechtfertigt war, dann wohl auch das eingreifen eines gesetzestreuen Bürgers, auch wenn er mir ein wenig zu "unsolidarisch" mit dem Airsoftnachwuchs war. Als Freund hätte man sich die Waffen zeigen lassen können, denen oder deren Eltern das Gesetz erklären können. Denn wie die Maaamaaa aus dem Zeitungsbericht, hatte bestimmt keiner ne Ahnung davon, dass das absolut verboten ist. Wir haben früher ja auch alles was wir im Fernsehen gesehen haben, nachgespielt.

Leider werden solche Zeitungsbericht nicht zu Aufklärung und Information benutzt, sondern nur zur Sensationsmache aufgebauscht.

Laut Zeitungsbericht hatten die Beamten vor dem Eindringen in die Wohnung, in lobenswerter Weise, einen Überblick verschafft. Es war diesen dann mit hoher Wahrscheinlichkeit klar, dass es sich um Kinder, mit Softairs und Böller, nicht um Terroristen, die nicht mal eine Fensterscheibe zerdeppern können, handelt.