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  • »MeisterEder« ist männlich
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41

Mittwoch, 18. Juni 2014, 10:49

Einen Überblick verschafft, klingt ja fast als bräuchte man dafür einen Doktortitel. Ich brauch doch nur durchs Fernglas schauen um zu erkennen, wie ihr hier eh wisst, ob da Rückschlag, Mündungsfeuer oder sonstiges erscheint. DENNOCH kann immer die Gefahr sein, dass im Inneren der Wohnung echte Waffen lagern. Denke bzgl. dieser Vorgehensweise kann jeder ein Liedchen singen, der schon mal Besuch bekam. Und was die beiden 12 Jährigen und das Festhalten auf der Straße betrifft, manchmal muss man sowas halt tun, weil sie sonst wegrennen, hätte denke ich nicht anders gehandelt. Denn ein Polizist, bzw. die Zurechtweisung eines Beamten hat letztenendes meist MEHR Einwirkung (und Folgen zwecks Gespräch mit den Eltern) als wenn man das selbst tut, wozu man ja kein Recht hat.

Dass es hier etwas "blöd" gelaufen ist wegen der Vorgeschichte...naja lässt sich nicht ändern. Ist halt so. Seien wir aber froh dass es noch solche Menschen gibt die in Aktion treten und Zivilcourage zeigen. Wie oft passiert etwas und alle schauen weg, keiner macht was, weil wir alle Angst haben oder denken da könnte was passieren. Auch bei so kleinen Kids muss man mittlerweile die Gefahr laufen, dass da wo noch ein Messer stecken könnte. Wer weiß das schon.

"Hallo Poliziei, ja hier Ecke Straße sind 2 Kids die mit Waffenähnlichen Dingern herumschießen, aber ich glaube das sind nur Airsofts." Dableiben musst eh, wegen Zeugenaufnahme, sonst wirst zurückgerufen...annoynm bei der Polizei anrufen geht ja nur mehr von der Telefonzelle aus xD

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Greebo

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42

Mittwoch, 18. Juni 2014, 10:58


Wenn der Einsatz des SEK, Stürmung der Wohnung und Festnahme der Mutter und der Kinder (OK; nur vorübergehend) gerechtfertigt war, dann wohl auch das eingreifen eines gesetzestreuen Bürgers[...]


Du vermischst hier zwei Sachen, die nichts miteinander zu tun haben.

Mir ging es nicht um "das eingreifen eines gesetzentreuen Bürgers" an sich, sondern an der Vorgehensweise.
Ich zitiere mich selbst:
"Deine staatsbürgerliche Pflicht hast du ja damit getan, dass du die Polizei verständigt hast. Bis zum Eintreffen der Beamten darfst du die Jungs im Falle eines Falles ja auch festhalten, aber jemanden "so lange bearbeiten, bis er seinen Rucksack ausleerte[...]" geht doch etwas über das hinaus, was man als normaler Staatsbürger in freier Wildbahn darf, oder nicht?"

Das Argument "es KÖNNTE ja vielleicht sein, dass EVENTUELL jemand erschossen werden könnte" ist mMn nicht wirklich haltbar, weil 1) die GBB mit der auf das Straßenschild geschossen wurde, klar als Spielzeug- oder Luftdruckwaffe (zumindest keine scharfe) erkennbar war, und 2) man mit dieser Argumentation vor jedem Waffengeschäft ganze Rudel von Polizei-Scharfschützen zur präventiven Gefahrenabwehr eingesetzt werden könnten.
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43

Mittwoch, 18. Juni 2014, 12:08

Mich hat, bis auf das was mir der Polizist "androhte", nichts weiter zuerwarten.
Ich wurde heute nochmals vorgeladen um meine Aussage bzgl. der Sache zumachen. Und nachdem ich meine Sichtweise geschildert hatte, diese von 2 weiteren Zeugen bestädigt wurde sagte mir der gute Herr Wachtmeister das sich die Sache damit für mich erledigt hätte. Auf der Wache war man froh das zumindestens einer einschritt. Nachdem 30 vorbei gelaufen sind.
Man muss noch dazu sagen das es kurz nach dem Deutschlandspiel war. In der ganzen Stadt gabs Public-Viewing usw.
Es waren extrem viele Leute unterwegs und die 2 Jungs liegen kerzengerade auf unseren Marktplatz zu. Und dort war das Hupkonzert und die feiernde Meute.
Man sagte mir, gut das ich nicht gewartet hab bis zum Marktplatz. Kinder sind Kinder ja, aber ein Kind mit einer Waffe beleibt ein Gefahrenpunkt.

Bei meiner Hausdurchsung sagte mir einer der Beamten das er hier an Ort und Stelle nicht feststellen könne ob es sich bei meiner Ares G36 um eine Scharfe oder um ein Replik handelt. Dann kamen genau 2 der Herren zu diesem Fall. Was meinst du wohl wie die reagiert hätte wenn sie es nicht von Anfang an wussten das es keine Scharfen sind in den Händen der Kinder?

Du darfst meine Aussage, das ich Ihn solange bearbeitet habe, nicht falsch verstehn! Ich hab ihn nichts getan oder dergleichen. Ich hab ihn in einem etwas forscheren Ton dazu aufgefordert mir alle Waffen auszuhändigen.
Wenn das falsch war, dann mag das falsch gewesen sein.
Ich bin der Meinung lieber etwas tun als weg zuschaun.

Früher haben wir sowas auch getan. Keine Frage. Auf unserem Festplatz eingekauft und durch die Stadt gerannt. Da war das einzige was die Polizei sagte das wir weg von der Straße sollen.
Das war aber alles vor etwaigten Amokläufen in den USA oder hier in DE.
Zeiten ändern sich leider.

Ich kann dir leider keine Zahlen nennen Carpe, aber weder du noch ich können den Ausgang der Aktion vorhersagen wenn ich nichts getan hätte.
Natürlich hätten die Anwohner um das Straßenschild herum sehen oder merken können das es sich nicht um eine scharfe Waffe handelt. Davon ausgehn kann weder die Polizei noch ich. Ein paar 100m weiter hätten sie damit rumhandiert und das SEK wäre wirklich angerückt. Was jetzt besser ist: ich nehm ihnen das Zeug ab, oder 20 bewaffnete Beamte tuen das könnt ihr entscheiden.
Und das SEK war bereits zur Vorsorge informiert. Viel gefehlt hätte letztendlich nicht mehr. Und da interessierte es erstmal keinen das es sich um Kinder handelten.
Gott schuf eine Handvoll perfekter Menschen, die übrigen sind Rechtshänder! :rolleyes:

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Greebo

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44

Mittwoch, 18. Juni 2014, 12:38


Ich hab ihn in einem etwas forscheren Ton dazu aufgefordert mir alle Waffen auszuhändigen.


Auf welcher Rechtsgrundlage?

Dein Engangement in allen Ehren, hast du hier deine staatsbürgerlichen Kompetenzen klar überschritten. Die Rechte und Pflichten eines jeden Bürgers sind klar und deutlich geregelt, wobei keiner einfach so die der Exekutive übernehmen darf (Stichwort Festnahme <-> Verhaftung).
Theoretisch gesehen könnten dich die Eltern der beiden Kinder (u.a.) wegen Nötigung anzeigen.

Ich bin ganz klar dafür in solch einem Fall Zivilcourage zu zeigen und deeskalierend einzugreifen. Aber (aus Unwissenheit, fehlerhafter Einschätzung der Lage oder fehlenden Kompetenzen) herumzulaufen wie der Sheriff von Daisy town und sich - im schlimmsten Fall - auch noch selbst strafbar zu machen, macht alles nur noch schlimmer.
Hier hilft es ganz klar, wenn man nicht nur das Waffengesetz "kennt", sondern auch sonst einen Überblick über staatsbürgerliche Rechte und Pflichten hat :trink:
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Draco

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45

Mittwoch, 18. Juni 2014, 13:05

Moment mal...

Im Falle einer Straftat darf jeder normale Bürger den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Steht auch gesetzlich festgeschrieben.
Hier mal §127:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html
Und allgemein von Wikipedia(Absatz 2.1):
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme

Und im Falle der Zwei Knirpse wäre ich auch hin und hätte sich eindringlich aufgefordert mir alles zu übergeben.
Und im Zweifelsfalle sogar umstehende aufgefordert die Kinder festzuhalten(solange sich welche finden).
Der Normale Bürger kann wohl ganz schwer zwischen echten Waffen und Spielzeugwaffen, bzw. Softairs unterscheiden.
Und sind wir ehrlich, können wir das auf Entfernungen und ohne "genaue Untersuchung"?
Sicherlich würde ich mich nicht zwei Leuten oder Kindern nähern, welche mit Pistolen oder Gewehren
in der Öffentlichkeit herumfuchteln, diese können auch irgendwie aus dem Waffentresor von
zuhause entwendet worden sein.

Im Zweifelsfalle würde das SEK anrücken oder die normalen Streifenbeamten irgendwie einschreiten.
Das Ergebnis dessen kann und wird wohl zweifelhaft sein.

Man bedenke was passiert wäre, wenn auch ein Unbeteiligter durch eine BB versehentlich getroffen wäre und
ein Auge oder sonstiges nicht mehr zu retten wäre?!?

Den "Anpfiff" der beiden Polizisten(oder einer der beiden), finde ich ungerechtfertigt und der Kollege hat schon
gut reagiert mit seinen Aussagen welche er getätigt hat.
Da sieht man mal wieder das der "Generalverdacht" zugeschlagen hat und nicht annähernd Situationsbedingt
reagiert wurde.

Draco

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Mittwoch, 18. Juni 2014, 13:07

§ 229 Selbsthilfe: Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.


127 Abs. 1 S. 1 StPO: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."
Das Mittel zur Festnahme muss laut BGH zum Festnahmezweck aber in einem angemessenen Verhältnis stehen.




Jeder Bürger hat das Recht jemanden bei einer Straftat festzuhalten. Danach sollte umgehend die Polizei angerufen werden.

Spears hat richtig gehandelt. In Verbindung der Rahmenbedingungen sogar noch mehr als normal. In Wien haben vor 3 Jahren auf der Kärtnerstraße (brechend voll!) in der Silvesternacht plötzlich ein paar Leute meinen müssen, man könnte seine Schreckschusspistole mitnehmen und in der Luft ballern. 4-5 Schüsse hab ich gehört, weit ab stand ich definitiv nicht. Panik und Co. ist gottseidank nicht ausgebrochen. Aber wenn man sich jetzt ausmalt dass diese Schüsse (kann man denn unterscheiden ob es Schreckschuss ist wenn man nur den Knall hört, während nebenan lauter Techno spielt?) hätten auch wen töten können (man hört ja, aber sieht nix) und das niemand reagiert hat (schreien, angst...) macht mir das schon ein wenig zu schaffen.


Spears hat alles richtig getan. Ihn jetzt noch irgendwelche Dinge vorzuwerfern, ermutigt doch nur JEDEN HIER im Forum, der das liest, dass er bei sowas besser nix macht, wegschaut oder nur eben sagt "hi polizei, hier laufen paar Kids rum mit Airsofts...also ich kann ihnen zu 1000% garantieren dass sind keine echten." Wäre so wie "Hallo Polizei, hier wird gerade ein Laden ausgeraubt aber ich kann deutlich erkennen, dass die Räuber nur mit Airsofts hantieren, brauchts also nur 2 Beamte mit echten Waffen schicken und kein SEK." Stell mir das gerade bildlich vor.
Wenn ich die Möglichkeit habe, dann halte ich denjenigen fest (abgesehen es sind 2 Typen die 2 Köppe größer sind als wie ich und die keine 12Jahre alt sind) und stelle die Sachen sicher. Das deaktivieren der Airsofts (Magazine etc.) ist zwar jetzt ein übertriebener Akt, wäre vorallem für die Kids noch schlimmer gewesen, hätten die Beamten "fertig geladene" Magazine aufgefunden. Gut, dass du natürlich Zeugen hattest für all das.

:icon14: :icon14: :icon14: :icon14:

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47

Mittwoch, 18. Juni 2014, 13:16

Ihr habt beide das, was ich geschrieben habe, nicht richtig gelesen.
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Mittwoch, 18. Juni 2014, 13:21

Zwischen Festhalten und Festnahme ist aber ein Unterschied. Ich hab in einem großen Hotel gearbeitet. Da gabs auch ausländische VIP Gäste mit ihrer eigenen Security. Und dennoch war immer ein Österreichischer Beamter vor Ort (der ab und zu so aussah als gehe er bald in Rente). Warum? Ganz einfach, weil die Security einen evtl. "Bösewicht" / "Tatverdächtigen" zwar festhalten, aber nicht verhaften darf. Bei sich im Land vielleicht, aber nicht hier. Hier ist dafür nur die Executive berechtigt dazu. Wenn mir einer was klaut und ich kann ihn schnappen, kann ich ihn auch zu boden drücken (denke hier wäre der Schritt gerechtfertigt) und ihn festHALTEN solange bis die Polizei eintritt.

Sicher können die Eltern ihn anzeigen, da er aber Zeugen hatte und all das, wird das Recht auf seiner Seite sein, und die Eltern wären schön doof wenn sie das tun, weil sie sicher wegen Unterlassener Aufsichtspflicht (whatever) selbst Probleme bekommen können.
Gut wäre denke ich in solchen Fällen evtl. zuerst eine Filmaufnahme mit dem Handy zu machen um eine Beweislage zu haben dass die Kids mit den Airsofts in der ÖFFENTLICHKEIT herumgeballert haben, denn sonst kann es ein "Aussage gegen Aussage" geben (gut hier gibs ja massig Zeugen gottseidank)

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49

Mittwoch, 18. Juni 2014, 13:34


Zwischen Festhalten und Festnahme ist aber ein Unterschied [...] weil die Security einen evtl. "Bösewicht" / "Tatverdächtigen" zwar festhalten, aber nicht verhaften darf. Bei sich im Land vielleicht, aber nicht hier.


Wurde bereits geklärt, der Unterschied besteht nicht zwischen Festhalten und festnehmen, sondern zwischen festnehmen und verhaften. Draco hat sogar den passenden Link zu §127 ("Jedermann-Festnahme") gepostet. Übrigens können auch Polizeibeamten nicht einfach so verhaften.



Sicher können die Eltern ihn anzeigen, da er aber Zeugen hatte und all das, wird das Recht auf seiner Seite sein, und die Eltern wären schön doof wenn sie das tun, weil sie sicher wegen Unterlassener Aufsichtspflicht (whatever) selbst Probleme bekommen können.


Rechtlich gesehen heiligt der Zweck aber eben nicht immer die Mittel.
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Mittwoch, 18. Juni 2014, 13:40

Das aber wieder so ne eher amerikanische Milchmädchenrechnung.

Ich bin in ein Haus eingebrochen und der Besitzer hat mich angeschossen. Jetzt verklag ich ihn weil er mich angeschossen hat. Wäre so wie, ich habe etwas geklaut und werde festgehalten von einen Passanten und zeige ihn an wegen Freiheitsberaubung. Die Kids haben in doppelter Ausführung Mist gebaut (GBB, stärker als 0,5J?) und Öffentlichkeit. Da können die Eltern im Zweifel nur verlieren. Und richtig der Zweck heiligt die Mittel nicht, diese waren hier aber vollkommen legitim. War ja keine Seitengasse um Mitternacht sondern genug Zeugen anwesend.

Draco

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Mittwoch, 18. Juni 2014, 13:48

@Meister Eder:
Du verwechselst da was....
FestHALTEN bis Beamte kommen und FestNEHMEN sind zwei verschiedene.

Dazu Angeschossen werden/Körperverletzung unverhältnissmässige Gewalt und Einbruch sind auch zwei verschiedene Sachen...

Wenn jemand etwas gestohlen hat und durch Passanten aufgehalten wird, ist das keine Freiheitsberaubung, nicht mal Amtsanmassung.
Stelle man sich dies wie unterlassene Hilfeleistung bei nem Verkehrsunfall vor, auch Strafbar obwohl kein Arzt(schlechtes Bsp, aber ich denke
man weis was gemeint ist).


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Mittwoch, 18. Juni 2014, 13:49

Eder: 229 BGB scheidet aus, da der Handelnde hier keinen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen kann, insofern ist die Selbsthilfe hier nicht relevant. Auch 127 I StPO scheidet aus. Die Knirpse waren 12 und so wie das hier geschrieben steht, hat man denen das auch angesehen. Somit sind sie schuldunfähig und dürfen der strafprozessualen Maßnahme nicht unterzogen werden.

Das einzige, was hier anwendbar wäre, ist der 34 StGB. Es besteht eine Gefahr für Leib und Sachen von Dritten. Die Gefahr ist gegenwärtig und nicht anders abwendbar. Das Mittel ist geeignet, erforderlich und angemessen.

Nochmal grundsätzlich zum 127 I StPO: Es handelt sich hierbei um eine durchsetzbare Festnahme. Jeder darf also jeden festnehmen, zumindest vorläufig. Über den §229 BGB darf man sogar endgültig festnehmen, allerdings bedarf es hierfür eines zivilrechtlichen Anspruches (Schadensersatz nach 823 I BGB z. B.) Liegt dieser Anspruch nicht vor, kommt 230 BGB zum tragen und man haftet selbst für diesen Schaden.

Und nochmal Eder: Vor kurzem haben zwei 12-Jährige Mädchen in Berlin eine ältere Frau zusammengetreten. Auch die Polizisten haben was abbekommen. Was haben die Eltern gemacht? Die Polizisten angezeigt. Hoffe also nicht auf Vernunft bei Elternteilen.

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Mittwoch, 18. Juni 2014, 14:03

Ja am besten macht man garnichts. Dass doch die Kernaussage. Und solange das alle befolgen hat die Polizei auch Arbeit und Beschäftigung. Weil sonst bekommt man noch selbst eins aufn Deckel. Kein Wunder wieso mittlerweile alle wegschauen anstatt was zu tun. Lass sie spielen, die Kinder, sind doch nur Kinder.

Und was den AMI Fall betrifft, das passierte doch. Eine alte Omi im Rollstuhl sollte ausgeraubt werden, diese hat aber ne Knifte bei sich gehabt und den Räuber angeschossen, dieser hat sie dann angezeigt.

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54

Mittwoch, 18. Juni 2014, 15:15

Es geht doch nicht darum, gar nichts zu tun, sondern das richtige. Was bringt es dir, zwar moralisch korrekt gehandelt zu haben, dafür aber im Knast zu sitzen?

Draco

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55

Mittwoch, 18. Juni 2014, 16:17

@Meister Eder
Am besten macht man gar nix?
Nicht mal mit Ironie kann ich das verstehen!

Wenn du also einen Unfall hast, macht man auch nix und wartet bis der Krankenwagen, Abschlepper und Polizei
von alleine kommen?

Ok....

Nicht meine Auffassung!

Um es mal ganz hart zu sagen, ich würde jederzeit eingreifen wenn ich so etwas mitbekommen würde!


Draco

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56

Mittwoch, 18. Juni 2014, 22:25

Also ich habim Vorfeld von meinem Führerschein gelernt "als Ersthelfer kann man nichts falsch machen"
Es gibt gar kein MilSim!

"Inzwischen bin ich da entspannter und sehe Gasblowbacklangwaffen als das was sie sind: Tolle Repliken mit einem hohen Funfaktor mit einen durch unser Klima begrenzten Nutzwert. " - Bulldoxx

_Mo_

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57

Mittwoch, 18. Juni 2014, 23:37

Ersthelfer ist jeder, falsch machen kannst du zwar was, jedoch kann man dir rechtlich deswegen einfach rein gar nichts. Das heißt deswegen immer, lieber handeln bevor man gar nichts tut, den wenn du nichts tust bist du dran und dann zwar richtig.

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58

Donnerstag, 19. Juni 2014, 11:22

Es war richtig, dass er eingegrifen hat. Punkt. Daraus wird ihm keiner einen Strick drehen.

Was mich dabei stört ist, dass damit den Kritikern, die den §37 KwKg und die alte Gesetzeslage wiederhaben wollen. Zumindest in Niedersachsen warten gewisse Herren nur auf viele solcher Vorfälle. Airsoft ist für viele ein Dorn im Auge, und daher werden denen damit Munition geliefert, um die Verbotskanone damit zu laden.

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59

Donnerstag, 19. Juni 2014, 13:09

Zitat

Es war richtig, dass er eingegrifen hat. Punkt.


Danke, ich hätte ebenfalls wie Spears gehandelt. Wegsehen kann jeder.
Wer A sagt, muss auch MK sagen

Greebo

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Donnerstag, 19. Juni 2014, 13:35

Dass er eingegriffen bzw. die Polizei verständigt hat, hat auch nie jemand negativ kritisiert.

Bei der Diskussion ging es um was ganz anderes. Textanalyse with Kernaussage for the win... :rolleyes:
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