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Fixäääl

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81

Samstag, 5. Juli 2014, 19:17



und du?
Willst du für dein heldenhaftes Eingreifen gelobt werden?
oder was?
dann bitte :troest: hier! :remybussi: da hast du!

[...]


wer sich von diesem Post angegriffen fühlt, bei dem möchte ich mich entschuldigen!
ist nicht so böse gemeint wie es sich evtl. liest..
und bittte nicht dahingestellte Thesen als Unterstellungen ansehen :anbet:



:facepalm:

Ich bin schwer überrascht, dass hier noch nicht dicht ist...etwas produktives kommt eh nichtmehr zusammen.
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82

Samstag, 5. Juli 2014, 19:31

Und wenn diese Diskussion hier noch zu einem Erkentnisgewinn führen sollte dann wäre das ja schön..
Also.. wie geht man mit einer solchen Situation um?
Welche rechtlichen Konsequenzen kann das haben (für alle Beteiligten)?


Viele Wege führen nach Rom. Du kannst die Kids aufklären und die Polizei in ihrer Dienststelle lassen. Nur ob das wirklich wirkt ist fraglich. Andererseits kannst du ihnen die Kniften auch wegnehmen, wenn eine gegenwärtige Gefahr besteht (rechtfertigender Notstand, §34 StGB) und die Staatsmacht rufen. Wenn das Kniften unter 0,5J sind, wird das auch in keiner Strafakte landen, sind nur Spielzeuge, die dem Führverbot unterliegen, entsprechend ists eine Ordnungswidrigkeit (§53 (1) Nr. 21a WaffG ). Da die Jungs auch noch jünger als 14 waren, wird sie gar nix von beidem treffen, da sie noch nicht strafmündig sind. Also wird es von der Polizei nur ein "Du Du" geben, die Spielzeuge werden eingezogen und alles ist in Butter.

Was du nicht tun darfst ist eine Öffnung des Rucksacks zu erzwingen, auch nicht durch Worte. Hier kann der Tatbestand der Nötigung (§240 StGB) verwirklicht werden, wenn du mit Gewalt (oder einem anderen verwerflichen empfindlichen Übel) drohst oder das auch nur glaubhaft rüberbringst ohne es konkret auszusprechen.

Fixäääl

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83

Samstag, 5. Juli 2014, 19:58



Viele Wege führen nach Rom. Du kannst die Kids aufklären und die Polizei in ihrer Dienststelle lassen. Nur ob das wirklich wirkt ist fraglich. Andererseits kannst du ihnen die Kniften auch wegnehmen, wenn eine gegenwärtige Gefahr besteht (rechtfertigender Notstand, §34 StGB) und die Staatsmacht rufen. Wenn das Kniften unter 0,5J sind, wird das auch in keiner Strafakte landen, sind nur Spielzeuge, die dem Führverbot unterliegen, entsprechend ists eine Ordnungswidrigkeit (§53 (1) Nr. 21a WaffG ). Da die Jungs auch noch jünger als 14 waren, wird sie gar nix von beidem treffen, da sie noch nicht strafmündig sind. Also wird es von der Polizei nur ein "Du Du" geben, die Spielzeuge werden eingezogen und alles ist in Butter.

Was du nicht tun darfst ist eine Öffnung des Rucksacks zu erzwingen, auch nicht durch Worte. Hier kann der Tatbestand der Nötigung (§240 StGB) verwirklicht werden, wenn du mit Gewalt (oder einem anderen verwerflichen empfindlichen Übel) drohst oder das auch nur glaubhaft rüberbringst ohne es konkret auszusprechen.


:ausgezeichnet:
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84

Samstag, 5. Juli 2014, 20:09

Zitat



Fassen wir es Objektiv zusammen:

Potenziell gefährliche Situation abgewendet, keine große Aufmerksamkeit
erregt, den Vorgang an die Behörden zur Überprüfung weitergegebem,
niemand verletzt oder gestorben.



Also ich sehe da kein Verbesserungsbedarf. Es läuft nicht immer alles wie im Lehrbuch, willkommen im wahren Leben.
Ich fand das ein schönes Abschlusswort, weil es halt so ist. Er hat so gehandelt, wie er es für richtig hielt. Im nachhinein sind alle schlauer.

Ich hoffe, dass ein Mod das mal dichtmacht hier, beim im Kreis drehen wird einem ja schwindelig.

Guter Plan. -Howard