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21

Dienstag, 17. November 2009, 17:44

@fry: Die offizielle Abkürzung ist SRS (Schreckschuss-Rauch-Signal-Waffen)

Zitat

Original von Peter_O

Zitat

Original von Docpole_II

Zitat

Aber wie sieht es hierbei mit dem Betreten von Privatbesitz aus?


Wo siehst du da ein Problem? :8o:


Gefahr im Verzug wie man als Laie so schön sagt. Oder das ganze war Geplant und länger vorbereitet und abgesegnet.


Genau sowas meinte ich im Zusammenhang mit Durchsuchungsbeschluss etc.

Aber dank "Gefahr im Verzug" darf man ja heutzutage alles.

edit: Mit dem Video wirds etwas klarer..

Es geht hier eher um die Grundlage vom F.

Gesetzlich mag der Markierer bis 7.5J erlaubt sein, wenn aber das Originalmodell beim PTB nur mit 1J gechront wurde, verliert man das F durch die Modifikation.

Und das beanstanden die Polizisten

Zitat von »Oxymoron«

Sind wir jetzt fertig unsere Würste zu vergleichen?

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sportfreund

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Dienstag, 17. November 2009, 19:08

Wobei man aber bei den gängigen Markieren durch ne große Schraube ganz einfach die FPS- Werte einstellen kann. Das ist so gewollt um im Spielbei sinkendem Druck in der Flasche nachzuregeln.
Find das ganze dubios. Solange das F drauf ist und die frei Waffe nicht über 7,5 j kommt sollte es kein Problem geben. Die Waffe könnte ja auch nachträglich von einer befugten Person verändert und neu abgenommen worden sein. PB-Waffen kann man ja zudem unterschiedlich betreiben. Co2 oder HP. Das macht auch nen Unterschied

und Fry: nur weil man für was keinen kleinen Waffenschein braucht, heißt das noch lange nicht, das dann ein richtiger Waffenschein fällig ist. Das dahergeplapperter Schwachsinn. Softairs sind wie alle freien Waffen ab 18 Jahren, mehr auch nicht. Alle freien Waffen wie Airsoft, Luftgewehre und -pistolen sowie Armbrüste arbeiten ohne heißes Gas. Die Schreckschusswaffen sind deshalb ne Extra-Sparte und man braucht zum Führen den Kleinen Waffenschein.

Aber wer führt/trägt sowas schon mit sich rum, außer an Silvester.
Back in Office und sucht ne G17 oder G19, KWA

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Dienstag, 17. November 2009, 19:20

Zitat

Aber dank "Gefahr im Verzug" darf man ja heutzutage alles.


Du wirst es ja sicher wissen... :mata:! Lass solches Gewäsch bitte am Stammtisch, wo es hingehört!

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Dienstag, 17. November 2009, 19:29

Zitat

Original von sportfreund
Softairs sind wie alle freien Waffen ab 18 Jahren, mehr auch nicht.


Allerdings nicht, wenn du es beabsichtigst, mit deiner ASG mal einen kleinen Stadtbummel zu machen (= Führen außerhalb eines befriedeten Besitztums).
Dann gilt nämlich genau dass, was Fry geschrieben hatte. :roll:

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25

Dienstag, 17. November 2009, 19:42

Wenn man sie verändert, braucht man eine WBK?
Das stimmt nun widerum nicht.
BigBike182:
Nikkl sieht scheisse aus im Schwesternkittel!

Cherno

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Dienstag, 17. November 2009, 19:50

Wenn dadurch das Prüfsiegel erlischt (und das täte es ja), dann schon ;)
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Ray-Olson

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27

Dienstag, 17. November 2009, 19:50

Bei Markierern mit normalen cal.68 Balls ,ergeben 214 Fps ziemlich genau 7,5 J. ...

In der Regel werden aber oftmals Tuniere mit ca. 240 fps abgehalten ..
(liegt wohl daran ,daß ein Treffer nur gewärtet wird ,wenn der Ball auch auf geht ...)

Das Umstellen auf über 7,5 J ist wie schon erwähnt eine Sache von Sek. ,da nur ein Imbuss benötigt wird ...

Was denke ich auch so bleiben wird ,zwecks dem Antrieb mit HP ,Co² ist wohl eher am Aussterben ,und höchstens noch bei woodie´s anzutreffen ;)

F/A ist eher nicht erwähnenswert ,da sowas in der Regel nicht anzutreffen ist ,wieso auch ,ein E-Pneumat mit double-Trigger hat sowas auch nicht nötig !

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28

Dienstag, 17. November 2009, 20:02

Zitat

Original von Ray-Olson
Bei Markierern mit normalen cal.68 Balls ,ergeben 214 Fps ziemlich genau 7,5 J. ...

In der Regel werden aber oftmals Tuniere mit ca. 240 fps abgehalten ..
(liegt wohl daran ,daß ein Treffer nur gewärtet wird ,wenn der Ball auch auf geht ...)

Das Umstellen auf über 7,5 J ist wie schon erwähnt eine Sache von Sek. ,da nur ein Imbuss benötigt wird ...


Dann hoffe ich doch dass sie allen die gegen gültiges Recht verstossen haben so richtig in den Arsch treten.
Ein Paradies ist da, wo einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt Brandner Kasper

Ray-Olson

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29

Dienstag, 17. November 2009, 20:26

Denkbar isses ...

Peter_O

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30

Dienstag, 17. November 2009, 22:01

Zitat

Original von Docpole_II

Zitat

Aber dank "Gefahr im Verzug" darf man ja heutzutage alles.


Du wirst es ja sicher wissen... :mata:! Lass solches Gewäsch bitte am Stammtisch, wo es hingehört!


Ich weiß es ... habe genug zugriffe erlebt wo Gefahr im Verzug die "Grundlage" war ... wenn man dann was findet ist es gerechtfertigt ... wenn nicht wird es ausgesessen ABER das geht hier jetzt recht offtopic
... fucking yank rounds ...

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31

Dienstag, 17. November 2009, 22:44

Peter, schwarze Schafe gibt es überall! Allerdings ist das die Ausnahme und glücklicherweiße nicht die Regel. Ansonsten steht jedem der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

Zitat

ABER das geht hier jetzt recht offtopic


Dem schließe ich mich an und bin raus ;)!

Grimm

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Dienstag, 17. November 2009, 23:40

Moin,
der Punkt is, das viele Beamte meinen, dass "Gefahr im Verzug" alles rechtfertigt. Das geht aber nur so lange, wie die Zielperson sich einschüchtern lässt. Hat der Verbrecher in spe seine Hausaufgaben gemacht, dürfte das einigen Wind aus den Segeln nehmen.

@Cherno: Das ist nicht ganz richtig, nach der Argumentation könnte man auch einen Teilesatz "restaurieren" und dann eine F/A AK auf seine WBK eintragen lassen. Eine F-Waffe bei der das F erlischt ist erstmal ein verbotener Gegenstand.

Bei den PB Spritzen kommt ein weiterer Faktor hinzu: Es wird weitaus mehr Gas verblasen bei den 17mm Kugeln. Dadurch bringen kleine Veränderungen auch grössere Wirkungen.
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33

Mittwoch, 18. November 2009, 00:26

Zitat

Original von Docpole_II
Ansonsten steht jedem der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.


Jo. Als ob die nichts besseres zu tun hätten. Und selbst wenn nicht ... dann kannst du dich Jahre später über das warme Gefühl freuen, dass du doch im Recht warst ... vielleicht.

:8o:

Quoted from "Near"

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34

Mittwoch, 18. November 2009, 06:07

Zitat

Original von Grimm
]...]

@Cherno: Das ist nicht ganz richtig, nach der Argumentation könnte man auch einen Teilesatz "restaurieren" und dann eine F/A AK auf seine WBK eintragen lassen. Eine F-Waffe bei der das F erlischt ist erstmal ein verbotener Gegenstand.

[...]


Klar sind beide erstmal verbotene Gegenstände, doch wäre es bei einer ASG zumindest theoretisch denkbar, dass sie quasi als "echte" auf WBK eingetragen wird, auch wenn das in der Praxis natürlich völliger Quatsch ist. Einen Vollautomaten aber... Ich weiß nicht, wie da die Regelung aussieht im Hinblick auf Waffensammler o.ä.
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