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321

Donnerstag, 28. Juli 2011, 23:18

Zitat

Original von Assassin
( Denke dabei z.B. an einen Fall, bei dem wegen dem Import einer Lampe und eines Montageringes die Wohnung durchsucht wurde und die Schienen an sämtlichen Waffen auf Abnutzungen untersucht wurden - quasi als Hinweis für die Anbringung einer Lampe )


Und dann was? a) Kann man lauter Kram montieren, wenn man will auch nen Kühlschrank. Mikrowelle wg. der Strahlen vllt nicht ... b) kann man im Ausland machen was da legal ist, also whatever c) würde ich zumindest entsprechend Anzeige erstatten wg. mangelnder Verhältnismäßigkeit und so.... naja, Deutschland.

Trennung.
Gegen eine geringe Gebühr biete ich mich wie immer gerne an, euer Gear und eure Waffen diskret verschwinden zu lassen. :)

Quoted from "Near"

kein Feda, kein Gewinn

322

Freitag, 29. Juli 2011, 01:49

Zitat

Original von Feda

Und dann was? a) Kann man lauter Kram montieren, wenn man will auch nen Kühlschrank. Mikrowelle wg. der Strahlen vllt nicht ... b) kann man im Ausland machen was da legal ist, also whatever c) würde ich zumindest entsprechend Anzeige erstatten wg. mangelnder Verhältnismäßigkeit und so.... naja, Deutschland.




So siehts vllt. in der Theorie aus .. wenn Du dich dann in der Praxis damit rumschlagen musst, klingt das wohl nicht mehr so einfach.


Und eine Anzeige gegen Beamte, die bei vermutetem Verstoß gegen das WaffG evtl. etwas überreagiert haben?

s.o. ... ohne Anwalt, Akteneinsicht, etc. kommt da eh nichts bei raus, außer Kosten für Dich.

Recht haben =/= Recht bekommen.



Egal, entfernt sich jetzt doch etwas weit vom Thema. Wollte nur darauf hinweisen, dass man sich ggf. leichter Ärger einbrockt, als einem lieb ist.

  • »Jobene« ist männlich

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323

Freitag, 29. Juli 2011, 08:08

Zitat

c) würde ich zumindest entsprechend Anzeige erstatten wg. mangelnder Verhältnismäßigkeit und so.... naja, Deutschland.

Dafür reicht mittlerweile ein Foto bei Facebook, wo du mit ner Asg posierst! Und machen kannste nix!
In Zeiten von Terror und Amokläufern wirste ganz schnell zum Entrechteten :roll:



Ist das Problem bei den Griffstücken nicht, das man sie ohne großen Aufwand(Werkzeuge etc.) an die Waffe bauen kann und somit Vollauto hat?! Die sind ja fertig montiert!
Also einfach machen und die Griffstücke in Einzelteilen bestellen, dann müsste es klappen ;)

TANGO

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324

Freitag, 29. Juli 2011, 08:47

Zieht doch mal den Vergleich zu Lampe und Lasern....ist eine ähnliche Situation...
Der Besitz von Lampen und Montagen ist legal....
handelt es sich aber um eine Lampe MIT Montage die eindeutig für eine Waffe bestimmt ist--> Illegal. (Hierzu erging mal eine der wenigen gerichtlichen Entscheidungen bzgl. Airsoft)
Das Griffstück mit "Voll-Auto" Innereien ist demnach dazu gedacht, ohne weiteres an einer GBB angebracht werden zu können--> Ergo wird das wohl als illegal anzusehen sein.
Argumente wie "Das nutze ich nur im Ausland...." werden da wohl eher nicht ziehen...
Fragt euch doch mal, was mit einem Jäger passiert, der ein ziviles H&K MR223 zuhause hat, und direkt daneben noch ein Voll-Auto Lower....das wird wohl niemand witzig finden!

Und sich jetzt wieder aufzuregen, was das doch für ein scheiß Staat ist, mit Willkür etc....bitte...bleibt auf dem Boden....Bei sowas sind wir doch wohl fern ab von jeglicher Willkür....

325

Freitag, 29. Juli 2011, 09:11

Wer sagt denn dass eine Weavermontage ausschließlich für Waffen bestimmt ist?

Vll. ist diese durchaus extrem modular Schienentechnik auch für andere Sachen wie Fotozubehör oder experimentelle Aufbauten gedacht?

Zitat von »Oxymoron«

Sind wir jetzt fertig unsere Würste zu vergleichen?

TANGO

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326

Freitag, 29. Juli 2011, 09:18

Das sag ich ja, der der oben genannten Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt hat sich mit einer Montage befasst, die ausdrücklich als Glock Lampenhalter gekennzeichnet war....Da hilft es Dir dann auch nicht zu sagen "ist für mein Fahrrad"...
Meine Güte, haltet die Richter nicht für blöder als sie sind....
Eine normale Montage ja, ohne Probleme....aber wie willst Du das bei einem Voll-Auto-Griffstück belegen....?
"Ne, ist für mein Fahrrad...habe ich so umgebaut, dass ich damit die Gänge schalten kann"??? Hier geht es ja nicht um Lampen, sondern um das Griffstück einer MP5...Und da möchte ich mal eine Argumentation sehen....Und mit dem Besitz wird auch die Verwendungsabsicht unterstellt....zu Recht!
Entweder ihr lasst es drauf ankommen, wovon ich ausdrückilich abraten würde, oder ihr importiert NUR das leere Gehäuse OHNE Innereien....
da mihi factum, dabo tibi ius :P

327

Freitag, 29. Juli 2011, 09:33

Zitat

Original von TANGO
Hier geht es ja nicht um Lampen, sondern um das Griffstück einer MP5...


Zitat

Original von TANGO
Zieht doch mal den Vergleich zu Lampe und Lasern....ist eine ähnliche Situation...
Der Besitz von Lampen und Montagen ist legal....
handelt es sich aber um eine Lampe MIT Montage die eindeutig für eine Waffe bestimmt ist--> Illegal.


:roll:

Zitat von »Oxymoron«

Sind wir jetzt fertig unsere Würste zu vergleichen?

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328

Freitag, 29. Juli 2011, 09:43

Zitat

Original von TANGO
[...]
Und mit dem Besitz wird auch die Verwendungsabsicht unterstellt....zu Recht!

Ohja, darauf hab ich gewartet. Zu welchem Recht?
Wo genau im xGesetz finde ich nochmal die Generalverdachtsklausel?

Fullauto GBs waren doch auch unproblematisch oder?
Und eine selectorplate ist fuer die Vitrine oder was?

Zitat


Entweder ihr lasst es drauf ankommen, wovon ich ausdrückilich abraten würde, oder ihr importiert NUR das leere Gehäuse OHNE Innereien....
da mihi factum, dabo tibi ius :P

Das waere der Beste Weg ... aber ich wette mit dir, hier grieft wieder die Deutschland-fickt-sich-selbst-Regel. Denn nur fuer uns ist so eine komplizierte Loesung noetig und wir sind, weltweit betrachtet, welcher Prozentuale Teil der in Frage kommenden Konsumenten? Als wenn sich ein Hersteller oder Haendler die Muehe macht seine Logistik fuer eine Randgruppe der "Szene" zu verkomplizieren.

Wir koennen nur HOFFEN, dass wir moeglichst viele Teile einzeln bekommen, ohne dass wir dafuer beten muessen, dass uns ein Impoteursmonopol uns unsere Muendigkeit nicht nimmt.

####

Aber mal eine Frage reel ontopic:

Kann mir jemand eine Bezugsquelle fuer Magazine (Mp5) nennen?
Die bei Ostheimer sind "ausverkauft"
There are problems only VFC can solve....

Bulldoxx

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329

Freitag, 29. Juli 2011, 09:43

Fotozubehör, is klar:Lünk

Ihr seid alle erwachsen, ihr kennt das Risiko -> Your choice!

Magazine: In D noch schwer verfügbar...WGC hat(te) sie, obwohl sie auf Pre-Order stehen für 43kommairgendwas $.

Übrigens gibt es das Griffstück für die VFC MP5 auch leer, fürs G36 bislang noch nicht gesehen. Da eben nicht zweigeteilt und übrigens auch recht kompliziert im Aufbau.Hier noch etwasInputzum Thema!

Zitat

Eine tatsächliche Montage ist allerdings nicht erforderlich; es reicht die Möglichkeit.

PS: Zur Verwendungsabsicht gibt es meines Wissens nach keinen spezifizierten Paragrafen...das nennt sich dann gesunder Menschenverstand.
Habe ich ne Riesensammlung vollautomatischer Griffstücke, ist das sicher unkritisch.Der Besitz dereselben ist ja (noch) erlaubt. Liegen die zugehörigen Waffen daneben, kann jeder eins und eins zusammenzählen und dir zumindest die Vorbereitung einer Straftat unterstellen.

Nochwas: Das G36c ist eine Kurzwaffe!

Zitat

WaffG, Anlage1, Abschnitt 1, Ziff 2.6
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Das G36C hat mit angeklapptem Schaft eine Länge von 503mm ;)

Somit wäre der Besitz nach Anlage 1 1.3.4 trotzdem nicht erlaubt. Da nicht F-fähig, kann das komplette Griffstück (in dem Fall als eindeutig wesentlicher Bestandteil der Waffe) auch nicht der Waffe gleichgestellt werden und somit bei uns nicht frei erwerbbar sein. Soviel zum Selectorplatevergleich.
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Mike Miles

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330

Freitag, 29. Juli 2011, 09:45

Zitat

Original von Nikkl

Zitat

Original von Assassin

Zitat

Original von Timbo
Nach AT keine Probleme.
Von AT nach D wieder evtl. rechtswiedrig.
Auch wenns beim Zoll nur Stichproben nach D gibt.
Bezweifle allerdings dass der Import Probleme macht.
Der Umbau allerdings schon.



Immer diese ominösen Stichproben ... ist davon tatsächlich schonmal jemand hier betroffen gewesen?



Nope, bei wasweissichwievielen Sendungen. Teilweise auch größer, bis ~20kg und 1m lang.


Gabs bei uns schonmal bei mir das es beim Zoll gelandet ist. Das war sogar Inlandsendung. Hat 3 Wochen gedauert und dann kamm das Paket mit Zettel oben drauf. Geöffnet vom Zoll. :mp:
:1085: SPOSN Vize President: "In Russia... we dont like official laws" /// hansaharry: "ASVZ ist für mich wie Assi-TV" :prost:

331

Freitag, 29. Juli 2011, 10:26

Danke Bulldoxx, wusste echt nicht dass es eine rein militärische Erfindung ist.

Aber schließt das an sich ne andere Verwendung aus?

Zitat von »Oxymoron«

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332

Freitag, 29. Juli 2011, 10:47

Zitat

Habe ich ne Riesensammlung vollautomatischer Griffstücke, ist das sicher unkritisch.Der Besitz dereselben ist ja (noch) erlaubt. Liegen die zugehörigen Waffen daneben, kann jeder eins und eins zusammenzählen und dir zumindest die Vorbereitung einer Straftat unterstellen.


Aber findet hier nich die selbe Logik Anwendung wie bei den Radarwarner / MBTIR-Funkgeräte?
Der Besitz ist legal, da man (Bundesbürger) weiß das eine Verwendung in Deutschland unter Strafe steht..... ( Weiß der Vergleich ist nich astrein, aber Prinzip ist das Selbe)
Hir könnte man ja auch argumentieren "Spiele im Ausland, da es in Deutschland eh verboten ist und die Verwendung im Ausland ist ja erlaubt"

Bulldoxx

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333

Freitag, 29. Juli 2011, 10:50

Öhm...in dem Fall ist bereits der Besitz verboten bzw. zumindest genehmigungspflichtig.
Hast du irgendwo schon einmal ein G36-Griffstück frei erwerblich gesehen (wobei das auch andere Gründe haben könnte)?

Oben hatte ich ja schon das Zitat aus dem Link hervorgehoben...sollte die Frage eigentlich beantworten.

G3 ist eine Langwaffe, aber so betrachtet und ganz genau hingesehen, fällt die MP5A3 auch unter Kurzwaffe (Schulterstütze eingeschoben 550mm).
Somit wären die frei verkäuflichen Griffstücke da nur für die A2 legal (680mm -> Langwaffe).
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334

Freitag, 29. Juli 2011, 11:05

Zitat

Original von TANGO
Fragt euch doch mal, was mit einem Jäger passiert, der ein ziviles H&K MR223 zuhause hat, und direkt daneben noch ein Voll-Auto Lower....das wird wohl niemand witzig finden!


Das passt nicht, da das MR223 nämlich andere Bohrungsabstände hat als das 416 oder M4, damit die militärischen Lower Receiver erst gar nicht angebracht werden können.

Zudem gehören Griffstücke mit Abzugseinheit laut WaffG nicht zu den waffenrelevanten Teilen, sind also für jeden frei zugänglich.

Siehe auch hier:
http://egun.de/market/item.php?id=3410238
http://egun.de/market/item.php?id=3403721


Es gibt für Glocks auch ein Austauschteil welches sie zu Vollautomaten macht, dieses ist ebenfalls frei erwerbbar, auch für Besitzer einer echten Glock.
Gibt dazu auch ein paar Präzedenzfälle.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Reisswolf« (29. Juli 2011, 11:07)


Bulldoxx

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335

Freitag, 29. Juli 2011, 11:15

Bei Kurzwaffen schon, deswegen habe ich das oben so ausgewalzt!
Danke für den interessanten Link..sind die Ersten, welche ich sehe!
Herkunft wäre sehr interessant ;).
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336

Freitag, 29. Juli 2011, 11:51

Bei Pistolen ist das definitiv so, da gebe ich dir recht.
Die MP5 fällt aufgrund ihrer Länge auch unter Kurzwaffe, dennoch gibt es die Griffstücke ebenfalls frei erwerbbar.

Siehe hier:
http://www.teilesatz.de/index2.php?Chap=2&Gruppe=2

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337

Freitag, 29. Juli 2011, 12:19

naja, mp5 dürfte ein sonderfall sein, da ja hk33 (langwaffe9 griffstücke identisch sind
biete für ak47,akm &ak74 schaftteile,slings,mags und weiteres zubehör an, einfach pn

338

Freitag, 29. Juli 2011, 13:34

Zitat

Original von Bulldoxx


Nochwas: Das G36c ist eine Kurzwaffe!

Zitat

WaffG, Anlage1, Abschnitt 1, Ziff 2.6
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Das G36C hat mit angeklapptem Schaft eine Länge von 503mm ;)

Somit wäre der Besitz nach Anlage 1 1.3.4 trotzdem nicht erlaubt. Da nicht F-fähig, kann das komplette Griffstück (in dem Fall als eindeutig wesentlicher Bestandteil der Waffe) auch nicht der Waffe gleichgestellt werden und somit bei uns nicht frei erwerbbar sein. Soviel zum Selectorplatevergleich.



Bitte was?

Ich verstehe nicht, ob Du hier von scharfen Waffen oder ASGs redest ?

Das Thema Kurz oder Langwaffe spielt bei Airsoft ja keine Rolle, da eh alle Teile von (zugelassenen) ASGs frei erwerbbar sind.


Bei den Griffstücken von schwarfen Waffen, ist das mit Lang / Kurzwaffe immer so eine Sache. Ein MP5K Griffstück ist definitiv ein Kurzwaffengriffstück. Bei Einem MP5Ax Griffstück oder G36 Griffstück ist das nicht sofort klar, da MP5A2 und G36 Langwaffen sind. Diese Griffstücke sind also eigentlich legal zu besitzen. Aber in DT ist man wohl nie wirklich sicher wenn man soetwas kauft / besitzt.

Bulldoxx

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339

Freitag, 29. Juli 2011, 13:49

Freie Waffen sind auch Schusswaffen,[SIZE=7] nicht mit Feuerwaffen durcheinanderwerfen [/SIZE];)

Und fallen da m.W.n. auch voll unter die entsprechenden Bestimmungen.
Man könnte höchstens darüber debattieren, ob es bei Airsoft wesentliche Waffenteile gibt, lt. einschlägigen Quellen muß das F bespielsweise auch einem wesentlichen Teil der Waffe aufgebracht sein.
Fakt ist zumindest, daß dieses wesentliche Teil die Bauartzulassung ganz sicher erlöschen läßt. Man belehre mich eines Besseren!

Ich versuche gerade in der Theorie auseinanderzunehmen, welche Argumentation bei Import eines solchen Teiles auch nur minimale Chancen auf Erfolg hätte.
Das sollte ja dann schon wasserdicht sein, oder?
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340

Freitag, 29. Juli 2011, 14:02

ok, bin zwar gerade erst aufgestanden, aber egal .. ich kann Dir noch immer nicht folgen :8o:

Zitat

, lt. einschlägigen Quellen muß das F bespielsweise auch einem wesentlichen Teil der Waffe aufgebracht sein.

Ich kenne nur die Vorgaben der PTB. Da heißt es ungefähr "gut sichtbar und dauerhaft". Mehr nicht.

das nur dazu ..


Das eine ASG keine Feuerwaffe ist, ist mir durchaus bekannt.


Und ein Griffstück ist nie F-fähig .. es ist ja keine Waffe. Das F-Zeichen gibt es nur für Waffe, nicht für Waffenteile.


Aber ich verstehe nicht, warum Du bei Airsoft-Waffen diesen Lang / Kurzwaffenkram einbringst?


Alle Teile für eine zugelassene Airsoft-Waffe sind bei uns erlaubnis frei zu haben .. egal ob sie ein wesentliches Teil sind oder nicht.