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sniper

Administrator

  • »sniper« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 8. Januar 2014, 19:34

1. legale deutsche Tuningwerkstatt

Begadi bietet seit heute einen offiziellen und vorallem legalen Weg an, seine Waffen in Sachen Leistung und/oder Langlebigkeit tunen zu lassen, ohne, dass diese ihr F verlieren.

Nähere Infos dazu findet ihr hier: [Begadi / Combat-Gear] Infos, Ankündigungen, Fragen & Antworten


"Associate yourself with men of good quality if you esteem your reputation; for 'tis better to be alone than in bad company" -George Washington

  • »Reaper« ist männlich

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2

Donnerstag, 9. Januar 2014, 08:45

Das macht doch Sniper AS meines Wissens nach schon seit Jahren. Dort kann man einfach über das Ticket System anfragen und bekommt dann Preis und Maßnahme erklärt.

STOC

User

  • »STOC« ist männlich

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3

Freitag, 10. Januar 2014, 23:58

und warum soll es illegal sein , die AS selbst zu tunen ?
Meines wissen ist alles was vom Hersteller vorgesehen ist legal und das heisst auch ein leistungs tuning bis 7,5 juole.

Howard

Moderator

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4

Samstag, 11. Januar 2014, 00:03

Leistungssteigerung verboten?

Es geht hier NUR um den Service von Begadi, nicht um rechtliche Vorrausetzungen!
Oder wollt ihr das an Siemens-Lufthaken oder mit Powerknete im Body befestigen?

STOC

User

  • »STOC« ist männlich

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5

Samstag, 11. Januar 2014, 01:34

ja ich weis , herzlichen danke an alle die dies möglich machen von Begadi ihr seiht ein super laden.

Grammatik war gerade aus? Bitte beachten. -Howard

  • »coffee« ist männlich

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6

Samstag, 11. Januar 2014, 11:55

Da schliesse ich mich mal voll und ganz an!! :ausgezeichnet:

7

Sonntag, 16. Februar 2014, 13:11

Kurze frage an die, die den Service in Anspruch nahmen.
Habt ihr ein Vermerk auf der Waffe, welches nachweist das diese Getunt wurde (andere Innereien, J-Werte usw.)?
Recht bleibt Recht, selbst wenn niemand dafür einsteht.
Unrecht bleibt Unrecht, selbst wenn es jeder macht.

Bulldoxx

Rentner

  • »Bulldoxx« ist männlich

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8

Sonntag, 16. Februar 2014, 13:34

Zitat

Ihr erhaltet im Anschluss an den Auftrag von uns eine Rechnung aus welcher hervorgeht, was genau an Ihrer Airsoftwaffe repariert oder getunt wurde. Ebenso erhaltet Ihr einen Bildnachweis sofern wir entsprechende Arbeiten vornehmen, bei denen dies sinnvoll ist. Ihre Waffe behält ihre Zulassung (F)!
Truck
Fonald
Dump

9

Sonntag, 16. Februar 2014, 13:43

Bulldoxx, nur um das richtig zu verstehen. Es wird auf nem Blatt Papier festgehalten was gemacht wurde, aber nichts auf der ASG vermerkt.
Das F bleibt also ohne Neubeschuss gültig (dieser müsste ja auf der Waffe vermerkter werden).
Recht bleibt Recht, selbst wenn niemand dafür einsteht.
Unrecht bleibt Unrecht, selbst wenn es jeder macht.

Bulldoxx

Rentner

  • »Bulldoxx« ist männlich

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10

Sonntag, 16. Februar 2014, 13:51

Das "Blatt Papier" ist eine Urkunde und vor dem Kadi 10x mehr wert als eine Stempelung.
Da Begadi als Importeur der Waffen (nur für Eigenimporte wird der Service angeboten!) quasi Hersteller ist, müssen diese wohl nicht neu abgenommen werden. Das werden die wohl rechtlich sauber abgeklopft haben, bevor sie es anbieten.
Truck
Fonald
Dump

11

Sonntag, 16. Februar 2014, 14:00

Also sind wir uns einig das das F auch bei Leistungssteigerung/Minderung seine Gültigkeit behält ohne Neubeschuss.
Und iwi ist schon lustig das ein Rechnung mehr wert ist (Sein soll) als eine Rechnung und Stempelung einer amtlichen Stelle.

Bulldox, auf die Sache das sie sich auf der sicheren Seite bewegen, wollt ich auch extra anmerken.
Recht bleibt Recht, selbst wenn niemand dafür einsteht.
Unrecht bleibt Unrecht, selbst wenn es jeder macht.

Bulldoxx

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12

Sonntag, 16. Februar 2014, 14:02

In Verbindung mit der Büchsenmacherrechnung und in diesem speziellen Fall: ja!
Und das ist nicht lustig, das ist schlicht der Nachweis, welcher dich rechtssicher macht. Nicht mehr wert, aber genau so viel. Da Begadi ja eine amtliche Erlaubnis dafür hat bzw. zu haben scheint.
Kannst du sicher nicht verallgemeinern.
Truck
Fonald
Dump

  • »coffee« ist männlich

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13

Sonntag, 16. Februar 2014, 22:10

Gleiches gilt übrigens auch,wenn Tätigkeiten im Rahmen einer Genehmigung nach P26 WaffG durchgeführt und im Waffenherstellungsbuch dokumentiert werden.
Hängt allerdings wieder davon ab, wie weit Arbeiten und Tuning in der Genehmigung umfasst sind.