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Montag, 25. Dezember 2017, 12:23

Bei EBay dürfen wieder wieder Softairs und freie Waffen angeboten und verkauft werden.

Heute ist mir aufgefallen, dass 4komma5 bei Ebay Softairs und freie Waffen anbietet. Ein Versehen? Nein. Offensichtlich hat EBay seine Bestimmungen geändert.
Gewerbliche Händler dürfen freie Waffen und Softairs verkaufen, private Anbieter Softairs unter 0,5 Joule.
Hier die Bestimmungen von Ebay.



Gewerbliche Verkäufer dürfen folgende erlaubnisfreie Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2 Waffen anbieten:
  • Gotcha / Paintballmarkierer
  • Softair und Blowback
Die gewerblichen Verkäufer müssen dabei folgende Bestimmungen einhalten:
  • Das Angebot muss konform mit allen gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Waffengesetzes sein.
  • Die Geschossbewegungsenergie darf 7,5 Joule nicht übersteigen.
  • Esdürfen keine Teile angeboten werden, deren Einbau dazu führt, dass die
    Geschossbewegungsenergie 7,5 Joule übersteigt oder die Waffe nicht mehr
    erlaubnisfrei ist.
  • Die Waffen müssen mit einem „F“-Kennzeichen („F im Fünfeck“) gemäß Anlage 2
    Abbildung 10 Beschussverordnung gekennzeichnet sein, welches auf einem
    Artikelfoto deutlich erkennbar sein muss.
  • Im Angebot muss eine Information enthalten sein, dass Erwerb und Besitz
    der Waffe zwar erlaubnisfrei sind, jedoch das Führen in der
    Öffentlichkeit ohne Waffenschein verboten ist.
  • Vollautomatische Waffen sind verboten.
  • Der Versand darf ausschließlich per DHL Paket mit "Alterssichtprüfung ab 18" innerhalb Deutschlands angeboten werden.
  • Private Verkäufer dürfen die in diesem Abschnitt aufgeführten Artikel nicht anbieten.

Generell erlaubt, also auch für private sind:


Erlaubt
  • Spielzeugwaffen bei dem die Geschossbewegungsenergie unter 0,5 Joule liegt (z.B. Nerf, „Erbsenpistolen“).
  • Paintball Zubehör mit Ausnahme von wesentlichen Waffenteilen, wie z. B. der Lauf
    einer Paintballwaffe im Sinne von Ziffer 1.3 Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 des
    Waffengesetzes (WaffG)
  • Pfeffersprays, die zur Tierabwehr bestimmt sind

Weiterhin verboten aber:
Replikate oder andere Nachbildungen von Schusswaffen

Verboten
Nachbauten von Waffen und Dekowaffen
  • Gewehre
  • Pistolen
  • Vorderlader
  • Schwerter
  • Degen
    Bausätze von Schuss- und Kriegswaffen Entmilitarisierte Schusswaffen Bausätze von Schuss- und Kriegswaffen aus Plastik

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Respawn« (25. Dezember 2017, 12:28)


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2

Montag, 25. Dezember 2017, 14:35

jedoch das Führen in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein verboten ist.

Ein Waffenschein für eine Airsoft... na da würde ich sogar Geld bezahlen um das zu sehen.


Als Privatmensch wird man trotzdem keine 0,5er Softair verkaufen dürfen. Weil "Replikate oder andere Nachbildungen von Schusswaffen" trotzdem verboten bleiben.Andererseits: Ebay? Die gibts noch?

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3

Dienstag, 26. Dezember 2017, 13:08

jedoch das Führen in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein verboten ist.

Ein Waffenschein für eine Airsoft... na da würde ich sogar Geld bezahlen um das zu sehen.


Als Privatmensch wird man trotzdem keine 0,5er Softair verkaufen dürfen. Weil "Replikate oder andere Nachbildungen von Schusswaffen" trotzdem verboten bleiben.Andererseits: Ebay? Die gibts noch?
Da hast du etwas bemerkt, das in der Praxis aber beantwortet ist. Aber: Das Verbot für Replikate und Nachbildungen gilt für Gewerbliche und Private. Die Erlaubnis für freie Waffen für Gewerbliche, die Erlaubnis für 0,5er für Alle. Konkret verkaufen Gewerbliche nämlich freie Waffen und auch Softairs unter 0,5 Joule und Private schon Softairs unter 0,5 Joule. Ob das aber so bleibt, ob alles von Ebay so gewollt ist, wird man sehen. Die Verkaufsregeln sind, wie das Waffengesetz, tatsächlich nicht kongruent.

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