Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: 6millimeter.info - the player's choice. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

  • »belair« ist männlich

Beiträge: 559

Registrierungsdatum: 4. Mai 2007

Wohnort: Bitburg

  • Private Nachricht senden

21

Samstag, 5. Juli 2008, 07:24

BW Seesack, altes Modell mit dem Metallbügel, da passt ein M4 wunderbar rein und dürfte nicht die Welt kosten.
"Kapitalismus heißt: Man kauft Dinge, welche man nicht braucht, mit Geld, welches man nicht hat, um Leute zu beeindrucken, die man nicht mag."
Volker Pispers

Carpe

User

Beiträge: 1 274

Registrierungsdatum: 1. Juli 2008

  • Private Nachricht senden

22

Samstag, 5. Juli 2008, 07:28

@Ranger
Auf der Seite steht nichts davon, dass man mit dem kWS, F Waffen führen darf.
Da hast Du irgendetwas falsch interpretiert.

Klarstellung
Kleiner WS
Führen von PTB Waffen

WS
Führen aller anderen Schusswaffen
Also F-Waffen und "scharfe Waffen"

Transport
nicht Schussbereit und nicht Zugriffsbereit
d.H .: Waffe und Munition / Akku sind räumlich getrennt voneinander zu transportieren.

Der Karton, welcher mit Klebeband verschlossen ist, reicht aus.
sollte aber nicht nur ein 3cm Tesafilmstreifen sein, sondern schon mehrere Lagen Paketband.

Bulldoxx

Rentner

  • »Bulldoxx« ist männlich

Beiträge: 3 945

Registrierungsdatum: 20. Mai 2007

Wohnort: Palatina

  • Private Nachricht senden

23

Samstag, 5. Juli 2008, 07:41

Lange Kabelbinder, welche sich nicht abstreifen lassen, sollten es ebenfalls tun. Ohne Werkzeug nicht zu öffnen.

Edit: jaja, so früh am Morgen...noch nicht alles gelesen...Vorschlag war ja schon da.
Truck
Fonald
Dump

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bulldoxx« (5. Juli 2008, 07:42)


TheFlashBang

unregistriert

24

Samstag, 5. Juli 2008, 09:04

Hättet ihr auch Literaturnachweise für diese Behauptungen?
Meines Wissens nach steht es noch ziemlich in der Diskussion, ob man ein "verschlossenes" oder ein "abgeschlossenes" Behältnis braucht.

Viele Stimmen sagen, dass ein Schloss oder ähnliches nötig ist.

25

Samstag, 5. Juli 2008, 11:01

Der Transport von Waffen muß in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Geschlossen reicht nicht mehr! Das Schloß am Koffer oder Futteral wird also zur Pflicht

Und dabei ist es egal ob die Waffe dann in einem Kofferraum von nem normalen PKW oder in dem eines Kombis transportiert wird.

Hier der Link zum Waffengesetz:
Waffengesetz


Ach ja und der BW- Seesack mit Bügel und Schloss dran langt vollkommen aus ( denn er ist ja verschlossen).

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Big M« (5. Juli 2008, 11:07)


sniper

Administrator

Beiträge: 6 327

Registrierungsdatum: 8. März 2007

  • Private Nachricht senden

26

Samstag, 5. Juli 2008, 11:44

Zitat

Original von TheFlashBang
Hättet ihr auch Literaturnachweise für diese Behauptungen?
Meines Wissens nach steht es noch ziemlich in der Diskussion, ob man ein "verschlossenes" oder ein "abgeschlossenes" Behältnis braucht.

Viele Stimmen sagen, dass ein Schloss oder ähnliches nötig ist.


15 Seiten schönste Diskussionskultur zum Thema Verschlossen/Geschlossen. :roll:
Änderung des WaffG zum 01.04.08


"Associate yourself with men of good quality if you esteem your reputation; for 'tis better to be alone than in bad company" -George Washington

TheFlashBang

unregistriert

27

Samstag, 5. Juli 2008, 12:14

Danke für den Link, sniper. Sehr interessante Lektüre.
Die Diskussion ist also immernoch offen. Insofern würde ich, wenn ich noch Spieler wäre, wohl die sichere Variante mit dem Schloss bevorzugen.

Eine rechtlich sichere Klärung wäre aber wegen dem Versand durchaus vorteilhaft. Nur weil es gemacht wird, heißt es ja nicht automatisch, dass es legal ist.

  • »Ranger« ist männlich

Beiträge: 638

Registrierungsdatum: 25. April 2007

Wohnort: Mönchengladbach

  • Private Nachricht senden

28

Samstag, 5. Juli 2008, 13:58

Oh da muss ich wohl was falsch verstanden haben, danke für die berrichtigung

DarkAngel

immer noch MoneyBoy

  • »DarkAngel« ist männlich

Beiträge: 2 618

Registrierungsdatum: 25. April 2007

Wohnort: Rhein Sieg

  • Private Nachricht senden

29

Samstag, 5. Juli 2008, 14:15

Nur ein Gerichtsurteil wird Klärung bringen.

TheFlashBang

unregistriert

30

Samstag, 5. Juli 2008, 14:19

Naja, ein einziges wohl nicht. Aber mal schauen was kommt.

31

Mittwoch, 9. Juli 2008, 14:24

Zitat

Original von Carpe
WS
Führen aller anderen Schusswaffen
Also F-Waffen und "scharfe Waffen"


Auch wenn ich weiss, dass Du es weisst, nur nochmal zur Verdeutlichung für die Allgemeinheit:

Nur weil man einen Waffenschein hat, darf man nicht F-Waffen führen. Auf dem Waffenschein sind Typ und Kaliber der Waffen aufgeführt, für die man das Führen erlaubt bekommen hat (meist Pistole und/oder Revolver und eine mehr oder minder konkrete Kaliberangabe, gelegentlich auch mal "beliebig").

Dass in einem Waffenschein unter Waffentyp "beliebig" steht, ist eher selten.


Und zum Rest der Diskussion hier:

Im Gesetz findet sich nach wie vor nicht die explizite Forderung nach einem Schloss, hier steht nach wie vor "verschlossen", eine gültige Verwaltungsvorschrift gibt es hierzu nach wie vor nicht.

Nur mal als Hinweis an die Leute, die meinen dass Seesack mit Schloss ok sei, ein verklebter Karton aber nicht:

An beides komme ich mit Hilfe eines einfachen Taschenmessers genauso schnell. Wo ist hier also eine schwerere Zugriffsbereitschaft durch ein Schloss an einem Stoffsack gegeben?

Und ein letzer Hinweis: Ein abgeschlossener Kofferraum ohne umklappbare Rücksitze ist ansich schon ein verschlossenes Behältnis, der Fond eines Kombis u.U. nicht. Bei beidem wird es im Einzelfall aber auf die tatsächliche Zugriffsbereitschaft abzielen, siehe hierzu auch die aktuelle VwV-Lage. Doof wird es halt dann, wenn man selben öffnet und sich dabei noch nicht auf einem Gebiet befindet, wo man führen darf oder das dabeihaben einer Waffe kein Führen darstellt - hier ist wieder das tragbare geschlossene Behältnis gefordert.

TheFlashBang

unregistriert

32

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:29

Nach wie vor (die Phrase musste ich jetzt einfach auch mal nutzen :-D) gibt es darüber eine interessante Diskussion in einem Extrathread. Ich würde bis zur Klärung keine Definitivaussagen in die eine oder andere Richtung machen, da es einfach gute Argumente für beide Seiten gibt.

Als Spieler sollte man die sicherste Variante bevorzugen.

  • »Nick_Wilson« ist männlich

Beiträge: 207

Registrierungsdatum: 6. November 2007

  • Private Nachricht senden

33

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:30

ASG Transport

Sorry, aber wer sich nicht mal für 50 Euro nen abschließbaren Waffenkoffer oder Ähnliches leisten kann und dann über "legale" Transportmöglichkeiten rumdiskutiert, hat mMn das falsche Hobby gewählt! :roll:
R.I.P. BIG M! You'll never be forgotten!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nick_Wilson« (9. Juli 2008, 15:30)


Macks

User

Beiträge: 13

Registrierungsdatum: 18. Januar 2008

  • Private Nachricht senden

34

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:30

Weiß jemand, wie es aussieht wenn die AEG zerlegt ist?

Dann handelt es sich ja um keine Waffe, sondern Einzelteile...

Hansmaus

Trusted Trader

Beiträge: 1 301

Registrierungsdatum: 7. Juli 2008

Wohnort: BaWü

  • Private Nachricht senden

35

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:32

Zitat


Und zum Rest der Diskussion hier:

Im Gesetz findet sich nach wie vor nicht die explizite Forderung nach einem Schloss, hier steht nach wie vor "verschlossen", eine gültige Verwaltungsvorschrift gibt es hierzu nach wie vor nicht.

Nur mal als Hinweis an die Leute, die meinen dass Seesack mit Schloss ok sei, ein verklebter Karton aber nicht:

An beides komme ich mit Hilfe eines einfachen Taschenmessers genauso schnell. Wo ist hier also eine schwerere Zugriffsbereitschaft durch ein Schloss an einem Stoffsack gegeben?

Und ein letzer Hinweis: Ein abgeschlossener Kofferraum ohne umklappbare Rücksitze ist ansich schon ein verschlossenes Behältnis, der Fond eines Kombis u.U. nicht. Bei beidem wird es im Einzelfall aber auf die tatsächliche Zugriffsbereitschaft abzielen, siehe hierzu auch die aktuelle VwV-Lage. Doof wird es halt dann, wenn man selben öffnet und sich dabei noch nicht auf einem Gebiet befindet, wo man führen darf oder das dabeihaben einer Waffe kein Führen darstellt - hier ist wieder das tragbare geschlossene Behältnis gefordert.



Interessanter Aspekt im Falle einer Schlosspflicht wäre auch der Versand, ich bestelle eine GBB mit Gas und BBs und alles kommt im selben Karton mit einer Lieferung.
Wenn ein Schloss vorgeschrieben wäre ist diese Versandart definitiv illegal da am Karton ist kein Schloss dran ;)
"Die Scheiße von heute ist die gute alte Zeit von morgen"

36

Donnerstag, 10. Juli 2008, 02:24

RE: ASG Transport

Zitat

Original von Nick_Wilson
Sorry, aber wer sich nicht mal für 50 Euro nen abschließbaren Waffenkoffer


Ein "abschliessbarer" Waffenkoffer für 50 Euro ist aber unter Umständen mit einem beherzten Ruck offen. Und wenn die Waffe dann geladen drin liegt, ist man ganz schnell wieder im Bereich Zugriffsbereit i.S.d. WaffG.

Daher bleibe ich nach wie vor dabei, dass man sich nicht allzusehr an dem Gegenstand Schloss aufhalten sollte sondern sich vielmehr in Richtung "nicht zugriffsbereit" orientieren muss.

Und da kommt es eher drauf an, dass Waffe, Akku und Munition voneinander getrennt transportiert werden, das ist deutlich wichtiger als ein 3 Euro Schloss an einem 50 Euro Köfferchen, dass falsche Rechtssicherheit vorgaukelt.

  • »Nick_Wilson« ist männlich

Beiträge: 207

Registrierungsdatum: 6. November 2007

  • Private Nachricht senden

37

Donnerstag, 10. Juli 2008, 09:45

@ Carlos: Mein Koffer (hat um die 60 € gekostet) hat 4 Schlösser (2 Zahlenschl. und 2 Schl. mit Schlüssel) dran und besteht aus schlagfestem Material (Aluminium, Kunststoff). Den kriegste nicht so leicht auf!

Und irgendwann kriegt man eh alle Behältnisse auf (Kofferraum-Flex, Bügelschloss-Seitenschneider etc..), egal wie sicher, stabil etc..iman braucht nur Zeit und Ausrüstung dafür.. geht hierbei um das Verhindern des direkten Zugriffs!

Ausserdem darf sich die ASG nicht schussbereit im Koffer / oder in "nicht zugriffsbereiten" Behältnissen befinden.
Sprich: getrennt von Akkus und Magazinen (die natürlich ungeladen sind)


Wer die ganz sichere Variante haben bevorzugt, kann sich zursätzlich noch ein Abzugsschloß kaufen! :D
R.I.P. BIG M! You'll never be forgotten!!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Nick_Wilson« (10. Juli 2008, 09:49)


38

Donnerstag, 10. Juli 2008, 09:54

Dieses getrennt transportieren ist sowieso hinfällig, denn dann müsste man mehrmals die Strecke zurücklegen. Ich meine, es ist prinzipiel egal, ob die Waffe geladen ist oder der Akku etc. ale in anderen Taschen sind. Innerhalb von kürzester Zeit hab ich diese so oder so ausgepackt und Schussbereit, ist einfach so.
Das heist natürlich nicht, das man sich nicht trotzdem an die Vorgaben halten sollte, aber wenn man drüber Nachdenkt ist es recht Sinnfrei.
Zu dem Waffenkoffer, das ist sicherlich die einzigst richtuge Art eine ASG fachgerecht zu transportieren. Aufbekommen tut man so oder so alles mit dem richtugen Werkzeug, aber so auf der Straße hat niemand eine Flex dabei, geschweige denn hat die möglichkeit schnell an Strom für diese zu kommen.
Abgesehen davon sollte jeder der sich ernsthaft mit Airsoft beschäftigt diese 50-70€ Aufbringen um sich soeinen Waffenkoffer zuzulegen,wir geben über 300€ für die Waffe aus, ganz zu schweigen von den Tuningteilen, da sollten die paar Kröten auch noch drin sein.

Jetzt könnte man fragen wieso ich dann frage wie ich es anders machen kann, nun wenn man soviel Geld aufeinmal ausgibt, dann kommt man schnell mal in finanzielle Engpässe daher. Im Übriegen hab ich eine Lösung gefunden, ich hatte auf dem Dachboden noch eine Reisetasche die an den Reisverschlüssen noch zwei Ösen hat für ein Schloss, hat super funktioniert nachem ich die Waffe am Body geteilt habe.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Henk« (10. Juli 2008, 09:55)


Klab

User

  • »Klab« ist männlich

Beiträge: 1 838

Registrierungsdatum: 25. April 2007

Wohnort: Cu Chi

  • Private Nachricht senden

39

Donnerstag, 10. Juli 2008, 10:00

Es geht nicht um Sinn sondern um Vorschriften.. schlagt mich wenn ich mich irre, aber ich meine da gibts so eine halboffizielle Regel "Waffe muss mindestens 5 Schritte vom fertig geladenen Zustand entfernt sein"..
Also z.B. leeres Magazin im Koppel, Akkus irgendwo in der Kampftragetasche, Mun im Seesack, Loading Tools im Handschuhfach und Waffe in der Waffentasche.
Motto der Minensucher? Wer suchet, der findet. Wer drauftritt verschwindet.

TheFlashBang

unregistriert

40

Donnerstag, 10. Juli 2008, 10:06

Wow, und ich hab noch gedacht ich hätte mich mit meiner Anlehnung an den Begriff des "verschlossenen Behältnis" vom schweren Diebstahl nach §243 StGB juristisch weit aus dem Fenster gelehnt.


Nen Waffenkoffer mit Schloss hat man also mit einem beherzten Ruck offen, aber der Pappkarton mit dem die ASGs verschickt werden ist mit gleichem Kraftaufwand nicht zu öffnen oder was?

Hier werden viele Begriffe durcheinandergewürfelt. Die Diskussion bezieht sich rein auf den §42a WaffG. Das hat mit Munition, Akku und ähnlichem erstmal nichts zu tun. Das sind Fragen des erlaubnisfreien Führens nach §12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG, die mit dem §42a direkt nichts zu tun haben.

Es ist nämlich so, dass der §42a im Gegensatz zum §12 Abs.3 Nr.2 nur den Transport in einem verschlossenen Behältnis fordert ("nicht zugriffsbereit" laut Legaldefinition). Nicht geforder wird aber das "nicht schussbereit" sein. Laut Legaldefinition im WaffG

Zitat

ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;


Der Knackpunkt ist hier wirklich nur das "verschlossene Behältnis" und was die tatsächlichen Anforderungen daran sind. Eine starke Meinung geht davon aus, dass ein Schloss oder etwas ähnliches benötigt wird. DSS hat im SAB oder GAC ein nettes Gegenbeispiel gebracht: Die verschweißte Metallkiste. Nach der Schlossansicht wäre dies kein "verschlossenes Behältnis", obwohl es in kurzer Zeit praktisch unmöglich zu Öffnen ist.

Da die Anforderungen an das "verschlossene Behältnis" im Rahmen des "nicht zugriffsbereit"-seins und im Rahmen des §42a wohl identisch sein dürften (beides mit dem gleichen Änderungsgesetz eingeführt und keine nähere Erläuterung zu Unterscheidungen) kann man durchaus auch mal einen Blick auf die scharfen Waffen werfen. Der Gesetzgeber hat den Begriff von "geschlossen" auf "verschlossen" geändert. Die Wortklaubereien pack ich jetzt nicht mehr aus, davon gibt es genug im anderen Thread. Aber rein von der logischen Überlegung her, kann der Gesetzgeber damit doch kaum einen Streifen Packband gemeint haben.
Warum könnte er aber ein Schloss gemeint haben? Immerhin ist es ja egal, ob der Mensch mit der Waffe im "Behältnis" jetzt schnell das Pappband abpopelt oder schnell das Schloss aufschließt. Immerhin HAT er ja den Schlüssel!
Der Sinn könnte darin liegen, dass Dritte sich die Waffe nicht schnell zunutze machen können. Das Paketband könnten sie schnell abreißen, dann das Magazin einlegen (eventuell vorher noch schnell Patronen rein) und los gehts. Ist vom Zeitaufwand her nicht allzu wild, wobei man das entweder unerkannt machen muss oder den Gewahrsamsinhaber der Waffe vorher noch irgendwie davon abhalten, einzugreifen (einschließen oder sowas).
Bei einem Schloss ist das schon deutlich schwerer. Hier könnte z.B. ein Beobachter oder der Gewahrsamsinhaber selbst noch schnell die Polizei alarmieren und/oder den Dritten sogar stoppen bevor er an die Waffe kommt und selbige schussbereit machen kann.
Hierdurch wird die potentielle Gefahr für die Allgemeinheit reduziert. Wie stark sie reduziert wird, darüber lässt sich streiten. Aber es würde sehr gut zum aktuellen Trend der Gesetzgebung passen.

... sorry, der Post ist deutlich länger geworden als ich es wollte. Ich hoffe, dass trotzdem der ein oder andere ihn gelesen hat.

Gruß
- Flash

p.s.:

Zitat

Daher bleibe ich nach wie vor dabei, dass man sich nicht allzusehr an dem Gegenstand Schloss aufhalten sollte sondern sich vielmehr in Richtung "nicht zugriffsbereit" orientieren muss.

Darüber reden wir doch schon die ganze Zeit. Laut Legaldefinition im WaffG ist eine Waffe

Zitat

[...] nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Deine Argumentation dreht sich damit irgendwie im Kreis. Am verschlossenen Behältnis führt nichts drumrum.



Edit: Mensch, während ich einen Post schreibe, tippt ihr drei.

Erstmal: Unterscheidet zwischen "nicht schussbereit" und "nicht zugriffsbereit". Das hilft ungemein beim Analysieren der rechtlichen Situation.
Ihr MÜSST die Munition/Akku aus der ASG draußen haben beim Transport, wenn es sich um eine freie Waffe handelt. Denn dann greift der §12 Abs. 3 Nr. 2. Ihr müsst sie aber nicht überall verstreuen.

Was noch wichtig ist zu erwähnen: Der §12 Abs. 3 Nr. 2 spricht vom nicht zugriffsbereiten UND nicht schussbereiten führen. Eins von beiden reicht nicht.


Edit2: Ich glaub ich hab das Problem mit der Metallkiste grad selbst gelöst. Im Gegensatz zur Tasche hat man bei der Kiste nicht mal die faktische Möglichkeit, tatsächliche Gewalt auf die Waffe im Inneren der Kiste auszuüben. Damit scheidet ein Führen schon bei der Legaldefinition aus. Damit ist sowohl der §12 III als auch §42a irrelevant im konkreten Fall.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TheFlashBang« (10. Juli 2008, 10:28)