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  • »berthschatz« ist männlich
  • »berthschatz« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 22. September 2014, 13:23

Polarstar- Einbau - Legalität

Moin,

Wollte mir eine Polarstar Engine einbauen...
Jetzt wollt ich wissen ob ein Body mit F dafür reicht ?
Oder ich noch zum Beschussamt muss damit?!

Grüße ;)
"Ich weiß nicht wie im dritten Weltkrieg gekämpft wird, aber ich weiß das im vierten wieder mit der Keule gekämpft wird." :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »berthschatz« (22. September 2014, 13:36)


sportfreund

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2

Montag, 22. September 2014, 13:26

Das F ist nicht übertragbar. Wenn deine Waffe mit F nicht mehr dem hinterlegten Referenzmodell der PTB-Prüfstelle entspricht, ist die Betriebserlaubnis weg und es verliert seine Gültigkeit. Wenns nach dem Umbau keinen offensichtlichen unterschied gibt (Piston tauschen z.B oder andere Internals rein), dann kann man das noch als Wartung und Verschleißteiletausch auslegen, beim Einbau eines ganz anderen Systems ist das aber wohl nicht mehr der Fall.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sportfreund« (23. September 2014, 10:22)


dan berkson

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3

Montag, 22. September 2014, 13:56

---> <---

  • »Henrage« ist männlich

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4

Montag, 22. September 2014, 19:30

Sportfreund hat recht. Allerdings weiß ich noch von keinem Fall, das jemandem deswegen der Prozess gemacht wurde oder es überhaupt bemerkt wurde. Was nicht heißt, dass die ganze Sache deswegen legal wird.
Ich habe mich auf Grund dieser Problematik aber auch gegen eine HPA Engine entschieden.

Wie handhabt denn unser HPA-Preacher Chavez das so?

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5

Montag, 22. September 2014, 20:43

Den hab ich auch schon gefragt aber warte noch seine Antwort ab :D
"Ich weiß nicht wie im dritten Weltkrieg gekämpft wird, aber ich weiß das im vierten wieder mit der Keule gekämpft wird." :P

40mmrain

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6

Montag, 22. September 2014, 21:03

Chavez hat seine Waffe neu beschießen/prüfen lassen. Hat er auch in seinem ersten Video zur P* gesagt.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »40mmrain« (23. September 2014, 01:37)


  • »SSB_flee« ist männlich

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7

Dienstag, 23. September 2014, 00:44

So ein Quatsch.

Das Polarstar System ist ein Wechselsystem. Insofern ist der Einbau legal. Das F verliert auch nicht seine Gültigkeit. Und falls gleich wieder die Profis um die Ecke kommen: Nein, die Antriebsart wird nicht geändert. Alles in der AWaffVwV nachzulesen.

Bux

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8

Dienstag, 23. September 2014, 02:08

Hast du da mal einen Paragraphen zur Hand?

Ich will jetzt nicht quer schiessen aber warum ändert sich die Antriebsart nicht?
Es ist ein Wechsel von einem mechanischen auf ein pneumatisches System mit variabler Leistung.

Hast du mal einen Paragraphen zur Hand?
Das Thema HPA steht bei mir seit längerem im Raum aber ich war mir bisher über den rechtlichen Rahmen auch nicht klar von daher ist das ganz interessant hier.

MrSniperPhil

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9

Dienstag, 23. September 2014, 02:30

Du schießt immer noch mit einem kalten Gas.

Wie das Gas selbst erzeugt/auf Druck gebracht, wie auch immer, ist (mWn) egal.
Ob deine Airsoft per Getriebe einen Kolben antreibt oder Druckluft nimmt ist egal, solange nicht genauer im Gesetz spezifiziert.

Und das Gesetz spricht von "kalten Gasen", so lang das so bleibt ist alles ok.

(Ich lerne immer gerne dazu, also bitte korregieren wenn falsch.)
@Kelle
Das EO hat man ja nicht 24/7 an und wenn ich am Essen bin und trotzdem dann Scheisse den Ventilator trifft, will ich nicht erst das EO anmachen sondern kann direkt delivern.

Bux

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10

Dienstag, 23. September 2014, 03:37

So dachte ich auch bis vor einer halben Stunde.

Hab dann selbst mal etwas gesucht und bereits 2006 differenziert das LKA Bayern (sicherlich mit Stütze auf dem Gesetz) die Antriebsarten bei Waffen wie folgt
http://www.muzzle.de/N5/Softair/softair_LKA.pdf


-Federdruckwaffe
-Druckluftwaffe
-kalte Gase

Das heisst quasi

-AEG/S-AEG
-Luftgewehr
-GBB/ HPA

Natürlich ist das "Treibmittel" immer kaltes Gas/ Luft, aber die Antriebsart wird trotzdem unterschieden.
Inwiefern das nun relevant ist beim Tausch des Systems ist eine andere Sache.

Gleiches steht übrigends im von SSB_flee erwähnten AWaffVwV.
http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffen…_22_03_2012.pdf



Seite 59 - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 nummer 1.1

In einem anderen Forum habe ich allerdings gelesen das die Polarstar Gearbox seinerzeit von Phoenix-Airsoft offiziell als Wechselsystem zugelassen wurde.
Demnach wäre der Einbau ohne weitere Prüfung legal. Allerdings kann ich in den PTB-Listen keinen Eintrag zu Polarstar finden.

Dies wäre dann allerdings nur für die Polarstar Systeme gültig, nicht aber für die neuen Wolverine Kits so lange sich kein Shop dessen annimmt und es prüfen lässt.

Wie immer bei diesen Themen, Ergebnis meiner eigenen Recherche, nicht rechtlich sicher.

11

Dienstag, 23. September 2014, 04:47

Hat sich schonmal wer die Mühe gemacht und beim Beschussamt nachgefragt ob man nach dem einbau des Wechselsystem Polarstar ihnen die Waffe zuschicken muss oder nicht? Wäre vll die einfachste Methode.
Recht bleibt Recht, selbst wenn niemand dafür einsteht.
Unrecht bleibt Unrecht, selbst wenn es jeder macht.

  • »Pari810« ist männlich

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12

Dienstag, 23. September 2014, 06:18

Das habe ich gestern Abend tatsächlich gemacht.
Die Antwort steht natürlich noch aus, sobald ich da was höre kommt's hier rein.

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13

Dienstag, 23. September 2014, 09:24

Das einzige, was man in waffenrechtlichen Vorschriften zum Thema Antriebsmittel finden wird ist auf Seite folgender Satz: "Auf die Art des Antriebsmittels (Druck von heißen Verbrennungsgasen
bei Feuerwaffen, Druck gespannter kalter Treibgase – z. B. Druckluft oder CO2) kommt es nicht an."

Ist doch ein schöner Hinweis, oder? ;)

Im Übrigen gibt es tatsächlich einen Unterschied von HPA zu Gas/CO²: HPA ist reiner Luftdruck. Ob das nun mit Kolbenpumpe geschieht oder über einen Tank, es wäre kein Wechsel der Antriebsart.

@Streik: Wie ich auch im ASVZ schon mal schrieb: Das Beschussamt ist hierfür nicht zuständig. Willst du Rechtssicherheit wende dich an einen Fachanwalt (haha) oder an das Bundeskriminalamt.

Bulldoxx

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14

Dienstag, 23. September 2014, 12:33

Das Beschußamt ist erst mal für private Belange zuständig! Sie können dir zumindest mittteilen, ob Neuabnahme (ihrer Einschätzung nach) notwendig ist und ggf. die Abnahme verweigern.
Vom BKA gibt es ebenfalls keine Rechtsauskunft, sie geben ebenfalls nur ihre Einschätzung wieder. Willst du Rechtssicherheit von der Seite, beantrage einen Feststellungsbescheid (haha²).

Ich bleibe dabei: Die Gearbox ist als wesentliches, festgestelltes Element Teil der PTB-Zulassung eines Modelles. Veränderung in dem Bereich bringt die Zulassung zum Erlöschen.
Truck
Fonald
Dump

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MrSniperPhil

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15

Dienstag, 23. September 2014, 12:54

@Bulldoxx: Ich darf aber doch in einer GB ohne Probleme z.B. Gears, Piston, etc. tauschen, oder?
(Da spukt mir etwas im Hinterkopf herum von wegen Einbau von Ersatzteilen bedarf keiner Herstellungsgenehmigung oder so).

Wenn ich nun die Shell tausche, alles andere aber gleich lasse (einfach alle original-Teile in eine Aftermarket-Shell), wäre das nach deiner Auffassung doch illegal, oder nicht?

Wenn du das machst, veränderst du ein wesentliches Teil und verlierst die PTB-Zulassung.

Dürfte mWn so aber nicht sein, oder?
@Kelle
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16

Dienstag, 23. September 2014, 14:09

Alle Umbauten an den wesentlichen Teilen (also auch und vor allem der Gearbox), lassen die Gültigkeit des "F"s erlöschen, wenn die Waffe danach nicht mehr dem bei der PTB angezeigten Muster entspricht. Das gilt auch für Reparaturen - wenn andere Teile eingebaut werden als ursprünglich vorhanden (also z.B. Tuningteile).
Wenn dem nicht so wäre, dann müsste (vereinfacht gesprochen) ein Händler nur den Body einer Waffe zulassen und könnte AEG-, Gas- und HPA-Gearboxen einsetzen wie er lustig ist.
www.X-GUNS.de
HPA oder CO² - die neue TIPPMANN M4 Carbine kann beides! JETZT bestellen!
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17

Dienstag, 23. September 2014, 14:14

Naja, warten und reparieren, bzw defekte Teile tauschen darf man ja. Ob ein anderer Piston zB als Ersatzteil oder als Tuningteil gilt, ist mir nicht klar. Warum darf es dann Federschnellwechselsysteme geben?

Das aber beim Einbau einer HPA-Gearbox kein neues F fällig wird, halte ich für ein Gerücht. Das ist definitiv nicht als Reparatur aufzufassen. Sonst hätte Chavez das auch nicht machen müssen/gemacht.

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18

Dienstag, 23. September 2014, 15:10

Das habe ich gestern Abend tatsächlich gemacht.
Die Antwort steht natürlich noch aus, sobald ich da was höre kommt's hier rein.




Lasst uns mal die Antwort abwarten.
Ich bin echt gespannt.. :prost:
"Ich weiß nicht wie im dritten Weltkrieg gekämpft wird, aber ich weiß das im vierten wieder mit der Keule gekämpft wird." :P

  • »SSB_flee« ist männlich

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19

Dienstag, 23. September 2014, 20:45

@Henrage:

Zitat

Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von
Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das
Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei
denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder
zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie
Wechselsystemen
auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen
von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist
kein Herstellen.


@X-Guns: Dann komm doch mal mit einer Quelle für die Behauptung, dass das Verändern von waffenrelevanten Teilen deren Zulassung gefährdet.

Mal ehrlich.

Wozu ist das F im Fünfeck da? Es kennzeichnet, dass es sich um eine Schusswaffe mit weniger als 7,5J handelt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob die Knarre nun wie im PTB-Protokoll 1J hat oder 3 ist dabei vollkommen hupe. Die Hinterlegung bei der PTB dient nur und ausschließlich dafür, dass der Importeur selbst ein F drauf klatschen darf und nicht jede Waffe einzeln zur PTB muss.

Bulldoxx

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20

Dienstag, 23. September 2014, 23:55

Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2:
1.7
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.8
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.9
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Wechselsysteme sind (bei scharfen Waffen) m.W.n. auch beschossen und geprüft/abgenommen und nur genau für die zugedachte Waffe freigegeben/in der WBK eingetragen. Verkaufe ich die komplette Gearbox als Einzelteil, müßte sie als einziges (bei Airsoft bisher festgestelltes) waffenrelevantes eg. wesentliches Teil streng genommen ein F/Prüfzeichen tragen. Da sie ohne Lauf und zugeführter Energie in Form von Elektrizität oder komprimiertem Gas aber nicht abnahmefähig ist, bleibt es ein Paradoxon.

Zitat

Wozu ist das F im Fünfeck da? Es kennzeichnet, dass es sich um eine Schusswaffe mit weniger als 7,5J handelt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob die Knarre nun wie im PTB-Protokoll 1J hat oder 3 ist dabei vollkommen hupe. Die Hinterlegung bei der PTB dient nur und ausschließlich dafür, dass der Importeur selbst ein F drauf klatschen darf und nicht jede Waffe einzeln zur PTB muss.


Das ist deine Meinung/Einschätzung! Tritt doch einfach den Gegenbeweis an und belege es ;).

Warum gehen die Modelle denn zur PTB und was wird genau geprüft, bevor eine Freigabe für den Importeur für jedes einzelne Modell erteilt wird? Deiner Auffassung nach wäre der ganze Zirkus doch überflüssig. So ist aber nun mal bei uns praktiziertes Recht; glaube mir: Die Importeure werden schon ihre Fachanwälte bemüht haben ob sie das müssen oder nicht. Eigenwillige Auslegungen und Herleitungen werden da schnell sauteuer.
Truck
Fonald
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bulldoxx« (24. September 2014, 00:26)