Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: 6millimeter.info - the player's choice. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

  • »SSB_flee« ist männlich

Beiträge: 531

Registrierungsdatum: 20. August 2007

Wohnort: Berlin

  • Private Nachricht senden

21

Mittwoch, 24. September 2014, 00:06

Die Bausätze sind einfach der Vollständigkeit halber im Zitat geblieben. War halt ein fertiger Absatz.

Eine Gearbox ist ein Wechselsystem. Sie ist ein Waffenrelevantes Teil und unterliegt somit den gleichen Bestimmungen, wie die Waffe, für die sie bestimmt ist. Die Gearbox muss dennoch kein F im Fünfeck tragen. Klingt komisch, ist aber so. Das Problem hier liegt an der Tatsache, dass das Waffengesetz nicht auf unsere Möglichkeiten spezialisiert ist, was in meinen Augen eine Novelle/Erweiterung nötig macht.

Schlussendlich können nur BKA in Form von Feststellungsbescheiden und rechtsberatende Berufe hier wirkliche Klarheit bringen. Alle anderen dürfen nicht.

  • »Henrage« ist männlich

Beiträge: 628

Registrierungsdatum: 8. September 2013

  • Private Nachricht senden

22

Mittwoch, 24. September 2014, 00:14

Schlussendlich können nur BKA in Form von Feststellungsbescheiden und rechtsberatende Berufe hier wirkliche Klarheit bringen. Alle anderen dürfen nicht.

Grade deswegen sollte man sich mich Aussagen, wie zB
Das Polarstar System ist ein Wechselsystem. Insofern ist der Einbau legal.
sehr zurückhalten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Henrage« (24. September 2014, 00:40)


Bulldoxx

Rentner

  • »Bulldoxx« ist männlich

Beiträge: 3 945

Registrierungsdatum: 20. Mai 2007

Wohnort: Palatina

  • Private Nachricht senden

23

Mittwoch, 24. September 2014, 01:35

Beantworte mir eine Frage: Warum war es für den Antragsteller o.g. Feststellungsbescheides so wichtig, diesen teuer in Auftrag zu geben? Klickt da was?
Die Bausätze sind ausdrücklich die Ausnahme, wo das Zusammenfügen von Bausätzen/Komponentengruppen keine Herstellung ist! Ergo ist alles Andere in der Richtung Herstellung!

Ansonsten gebe ich dir Recht und ich würde mich hüten (erst recht in sogenannten Merkblättern), etwas als erlaubt zu propagieren, was es möglicherweise nicht ist.

Übrigens ist die Intention, die dahintersteht, klar ersichtlich: Keine Leistungssteigerung irgendwelcher Art ohne Bearbeitungserlaubnis und anschließende Neuabnahme sowie keine Möglichkeit, die Schußfolge zu ändern. Eine Novelle käme einigen Leuten, die sich jetzt noch in der Grauzone bewegen, böse zum Bauchbeißen.
Truck
Fonald
Dump

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bulldoxx« (24. September 2014, 01:43)


  • »SSB_flee« ist männlich

Beiträge: 531

Registrierungsdatum: 20. August 2007

Wohnort: Berlin

  • Private Nachricht senden

24

Mittwoch, 24. September 2014, 01:50

Bulldox nochmal: Es geht hier nicht um Bausätze. Ein Bausatz ist eine vollumfängliche Waffe in Einzelteilen. Es geht um konkrete Einzelteile der Gearbox, was aber in diesem Thread nicht themenrelevant ist.

Zerlegst du die Waffe zur Pflege oder Nachschau, also Wartung (Reparatur) inbegriffen, darfst du Teile tauschen. Du willst mir doch nicht erzählen, dass ich für den Austausch der Shims, die ja Bestandteil der GB sind, zum Büchsenmacher muss.

Zum Schluss bleibt zu sagen: Die PolarStar Gearbox ist zum Einbau durch den Endbenutzer vorgesehen. Es ist das System mit Verschlussfunktion. Ergo ein Wechselsystem.

Bulldoxx

Rentner

  • »Bulldoxx« ist männlich

Beiträge: 3 945

Registrierungsdatum: 20. Mai 2007

Wohnort: Palatina

  • Private Nachricht senden

25

Mittwoch, 24. September 2014, 02:04

Zerlegst du die Waffe zur Pflege oder Nachschau, also Wartung (Reparatur) inbegriffen, darfst du Teile tauschen.

Bestreite ich nicht, ist erlaubt! Beschädigte/defekte Teile ersetzen ist ausdrücklich erlaubt (sofern keine Leistungssteigerung durch den Einbau erzielt wird, ebenfalls ausdrücklich erwähnt).

Hat mit dem Tausch der Gearbox zur, nennen wir es Leistungssteigerung (unabhängig von den Energiewerten), nichts gemein. Keine Wartung, keine Reparatur. Nur weil eine Gearbox frei erhältlich ist, impliziert das nicht, daß ich das Teil auch einbauen darf! Muß mich noch nicht einmal der Händler drauf hinweisen, da bin ich selbst gefragt (und meist im Zuge der Gewinnmaximierung alleine gelassen).

Ich ändere mit einer Polarstar die technische Funktionsweise des zugelassenen Musters grundlegend. Entspricht nicht mehr dem zu dokumentierenden Muster, Zulassung erloschen. Wenn du es nicht glaubst, frag bei der PTB nach; die haben faktisch die Kompetenzen einer Bundesbehörde übertragen bekommen (Beschussamt für den gewerblichen Bereich). Deren Auslegung (zusammen mit dem BKA) ist faktisch Gesetz und wird es auch in der nächsten Novelle. Sind die klassichen Teilnehmer und Vorentscheidungsträger in den Fachausschüssen.

Nebenbei ist ein wesentliches Teil der zugehörigen Waffe gleichgestellt. Also auch den gleichen Bedingungen zur Zulassung unterworfen. Würde theoretisch im unverbauten Zustand wie eine Waffe ohne F behandelt...wobei wir wieder beim o.g. Paradoxon sind. Und im verbauten Zustand habe ich eine neue Waffe hergestellt; eben weil sie nicht mehr dem ursprüglich hergestellten und geprüften Modell entspricht.
Gleichstellung bedeutet nicht: Darf ich munter einbauen, da die Waffe ja bereits eine Kennzeichnung hat...Gleichstellung bedeutet hier: Die vollständige Gearbox wird bereits wie eine vollumfängliche Waffe/Bausatz eingestuft. Da ist der Knacker!
Truck
Fonald
Dump

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Bulldoxx« (24. September 2014, 02:41)


sportfreund

Trusted Trader

  • »sportfreund« ist männlich

Beiträge: 2 817

Registrierungsdatum: 26. Mai 2007

Wohnort: BW

  • Private Nachricht senden

26

Mittwoch, 24. September 2014, 10:08

Seh ich auch so. Uns bleibt halt nur die Einzelabnahme wenn man auf der sicheren Seite sein will. Oder eben doch, auf Tipmans HPA-Systme zu warten, was Xguns ja nach D bringen wird. Solange unser Spielzeug unter das Waffengesetzt fällt müssen wir uns dran halten. Könnte schlimmer sein ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sportfreund« (24. September 2014, 11:07)


40mmrain

Handelsverbot

Beiträge: 634

Registrierungsdatum: 14. März 2013

  • Private Nachricht senden

27

Mittwoch, 24. September 2014, 10:53

Oder nur im Ausland bespielen, wo diesbezüglich die Gesetze noch von Menschen verfasst wurden.

  • »reserve« ist männlich

Beiträge: 812

Registrierungsdatum: 24. Januar 2011

Wohnort: Aschaffenburg

  • Private Nachricht senden

28

Mittwoch, 24. September 2014, 11:48

Oder nur im Ausland bespielen, wo diesbezüglich die Gesetze noch von Menschen verfasst wurden.

Dann müsstest du aber deine Waffe auch im Ausland lagern...

dan berkson

ehemals dan berkson

Beiträge: 616

Registrierungsdatum: 12. September 2010

  • Private Nachricht senden

29

Mittwoch, 24. September 2014, 12:02

Wenn ich mir diese ganze Diskussion hier so durchlese, drängt sich mir unweigerlich eine Frage auf:

Müsste dann nicht eigentlich (fast) jeder in diesem Forum seine Waffe neu beschießen lassen? Stichwort Federwechsel, den bestimmt 90% der User hier schon gemacht haben. Sei es auch nur um auf die vorgeschriebenen fps für ein Spielfeld zu kommen. Denn dann entspricht deren Waffe ja auch nicht mehr dem Muster.
Macht aber eigentlich keiner...

Edit: @reserve: Gearbox ausgebaut transportieren, vor Ort einbauen.
---> <---

  • »reserve« ist männlich

Beiträge: 812

Registrierungsdatum: 24. Januar 2011

Wohnort: Aschaffenburg

  • Private Nachricht senden

30

Mittwoch, 24. September 2014, 12:06

Edit: @reserve: Gearbox ausgebaut transportieren, vor Ort einbauen.

Da die GB ein Waffenrelevantes Teil darstellt, dürftest du das doch auch ausgebaut nicht modifizieren? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege...

sportfreund

Trusted Trader

  • »sportfreund« ist männlich

Beiträge: 2 817

Registrierungsdatum: 26. Mai 2007

Wohnort: BW

  • Private Nachricht senden

31

Mittwoch, 24. September 2014, 12:35

Federwechseln ist nicht damit vergleichbar, aus einer AEG ein HPA-System zu bauen. Zumal eigentlich alle mit den Federstärken heutuztage eher runtergehen, weil der Hersteller schon das maximum verbaut. Siehe Systemas. Von der seite ist es eher eine Drosselung als ein Tunen und daher dem Gesetzt geben recht egal. zumal wenn mit Federschnellwechsel anbgenommen und zugelassen, dann is das ein Feature, was mit abgenommen wird. Stichwort Wechselsystme. Ich sehs bischen wie beim Auto. Bau ich einen anderen Motor oder sonst wesentliche Veränderungen an der Kiste muss der TÜV oder die DEKRA abnehmen. Zündkerzen, mal einen Filter ode sonstige Verschleißteile tauschen geht jederzeit auch so ohne neue Prüfung.

Frage is doch, warum man das macht. Denk die wenigsten haben die Intension, da eine illegale Waffe zu erschaffen, die stärker ist als das was der Händler verkauft. Es geht eher umd die Feileinstellung und den verbau höherweriger Teile um eben längere Laufzeiten zu erhalten/ das System verlässlicher zu machen.
Ich warte meine Guns und verbaue auch mal eine schwächere Feder oder ersetze Verschleissteile und seh da garkein Problem. Der gesetzgeber wohl auch nicht, sonst wäre da in den Jahren des wirklichen Tuningwahns schon lange was passiert.

Reserve: Was ist "Modifizieren?" Für mich heißt das, ich bearbeite das so, dass aus was legalem etwas illegales wird. (Schaft absägen bei shrotflinten z.B) Und das bedeuted für AS entweder 7,5J knacken oder FA bei uns. Alles andere is im Grunde zwar eine Bearbeitung, aber keine die den gesetztlichen Rahmen sprengt.


Ach und ich bin kein Jurist, ich schätze das nur so ein :nixweiss:

  • »Failix« ist männlich

Beiträge: 54

Registrierungsdatum: 29. August 2014

  • Private Nachricht senden

32

Mittwoch, 24. September 2014, 13:49

Ihr schreibt hier von der Gearbox als Waffenrelevantes Teil einer ASG und dem dazugehörigen Feststellungsbescheid. Ich will jetzt keinen Unfrieden stiften o.ä., aber eine Polarstar „Gearbox“ ist doch keine Gearbox im Sinne des Feststellungsbescheides. Die Polarstar ist keine „Kolbenpumpe“ und hat auch keinen Motor der die Pumpe antreibt. Konkret wurde für den Bescheid doch eine S-AEG Gearbox geprüft.

Sehe ich hier etwas grundlegend falsch oder vergleichen wir seit einer Seite Äpfel mit Birnen? Denn wenn überhaupt handelt es sich hier ja um die Herstellung einer „neuen“ Waffe. Da die Polarstar vom Hersteller aber Wechselsystem vermarktet wird haben wir hier glaube ich einfach Unklarheit, bis ein Richter/das BKA etwas anderes entscheidet.

Was mich zudem beschäftigt: Was ist dann mit Systemen wie der Wolverine SMP, die als Wechselteil IN eine Gearboxshell verbaut wird und somit nur die Innereien ersetzt (was ja, wie wir jetzt von jedem hier bisher gehört haben, durchaus erlaubt wäre)? Benötige ich dann auch eine Neuprüfung oder gilt das alte F noch?

ArthurDent

Moderator xTW Forum

  • »ArthurDent« ist männlich

Beiträge: 1 511

Registrierungsdatum: 12. Juli 2008

Wohnort: Saarland

  • Private Nachricht senden

33

Mittwoch, 24. September 2014, 14:28

..was in diesen Zusammenhängen m.E. nach eigentlich noch viel interssanter ist :

- man sollte ab einem bestimmten Punkt sebsttätige arbeiten einstellen und die Sache einem Büma übergeben. Soweit so gut.

Das "Problem" ist, dass ein Büma meist absolut keine Ahnung von Airsoft im Allgemeinen hat.
Er hat eine Ausbildung als, sagen wir mal im weitesten Sinne, Metaller.
Er hat sicher Ahnung von Kalibern, von Munition von Holzbearbeitung etc.

- Er hat aber KEINE Ahnung von Pneumatik,Elektrik, Elektronik und genau das ist das was eben eine Airsoft "antreibt".
- Er kennt die "Fachausdrücke" nicht, die wir verwenden.
- Er hat im Normalfall keine Quellen für Ersatzteile, die gibt's zb. bei Frankonia oder H&K nicht für uns.

"Airsoft" findet in seiner Ausbildung zum BüMa Meister m.W. nach nicht statt !

Sogar das klassische Luftgewehr funktioniert anderes als eine gängige AEG/GBB

Man trifft in diesen Kreisen eher auch auf "Ablehnung" in der Art : "An dem Spielzeug" mach ich nix.
visit us : www.cxk-rl.com

RumS

User

  • »RumS« ist männlich

Beiträge: 111

Registrierungsdatum: 9. Mai 2012

Wohnort: Tja, BaWü

  • Private Nachricht senden

34

Mittwoch, 24. September 2014, 14:53

[quote]Was mich zudem beschäftigt: Was ist dann mit Systemen wie der Wolverine SMP, die als Wechselteil IN eine Gearboxshell verbaut wird und somit nur die Innereien ersetzt (was ja, wie wir jetzt von jedem hier bisher gehört haben, durchaus erlaubt wäre)? Benötige ich dann auch eine Neuprüfung oder gilt das alte F noch? [/quote]

Danke, diese Frage beschäftigt mich seit Wochen.....
jmd eine Idee?

Edit: Was bringt es den der P* und SMP, wenn Tippmann seine Gun durch die Prüfung bekommt?

sportfreund

Trusted Trader

  • »sportfreund« ist männlich

Beiträge: 2 817

Registrierungsdatum: 26. Mai 2007

Wohnort: BW

  • Private Nachricht senden

35

Mittwoch, 24. September 2014, 14:57

Man macht aus einer AEG eine HPA-Waffe. Das sind für mich zwei Schuhe, auch wenn die Shell die gleich bleibt. Das sit keine Wartung mehr, das ist ein technischer umbau und damit nicht mehr ohne weiteres ohne Neuabnahme möglich. Würde ich als Laie sagen.

  • »Pari810« ist männlich

Beiträge: 94

Registrierungsdatum: 8. September 2013

Wohnort: Oberhausen

  • Private Nachricht senden

36

Mittwoch, 24. September 2014, 15:04

Macht man wirklich aus einer AEG eine HPA Waffe?

Ich mein, beide verwenden nur Komprimierte Luft.
Ob diese nun durch eine Kolbenpumpe Elektrisch oder durch einen Drucktank bereitgestellt wird ist doch nebensächlich, oder sehe ich das falsch?
Anders wäre es bei CO2, das ist ja keine Komprimierte Luft sondern eben ein Gas.

und ja, ich wieß dass normale Luft ebenfalls ein Gasgemisch ist...

sportfreund

Trusted Trader

  • »sportfreund« ist männlich

Beiträge: 2 817

Registrierungsdatum: 26. Mai 2007

Wohnort: BW

  • Private Nachricht senden

37

Mittwoch, 24. September 2014, 15:28

AEG= Automatik ELECTRIC Gun. Ersetzt man den Elektromotor, Akku und Kabel durch Leitungen und eine Druckflasche, ist es keine AEG mehr.Wobei keine Ahung, ob die PTB da überhaupt drauf achtet. Vor dem Waffengesetzt sind GBBs und AEGs erstmal nicht unterschiedlich. Auch wenn beide Unterschiedliche Waffenrelevante Teile haben.

Ob Luft oder CO2 ist hingegen egal, beides kalte Gase. Auch wenn chemisch anderst.

Wie auch immer, ich klink mich hier jetzt aus. Es sind und bleiben alles Vermutungen. Fakt ist, ein HPA System is was ganz anderes als eine AEG. Geht ja eher schon richtung E-Pneumat beim Paintball. Kann man als durchaus zulassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sportfreund« (24. September 2014, 15:34)


Beiträge: 71

Registrierungsdatum: 17. Oktober 2013

Wohnort: Friedberg/Hessen

  • Private Nachricht senden

38

Mittwoch, 24. September 2014, 16:06

@SSB-flee
Die Bearbeitung ist nur mit Genehmigung erlaubt. Wartung und Reparatur sind genehmigungsfrei, solange keine wesentlichen Teile geändert werden, Wechselsysteme einzubauen ist ebenfalls erlaubt.
WaffG §26, Punkt (1)" Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder
Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein
erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten
wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände
ein."


Eine neue Gearbox oder aber Teile davon sind keine Wechselsysteme, denn:
WaffG, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Punkt 1.3 "[Gleichgestellte Gegenstände - Den Schusswaffen stehen gleich] Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
Wesentliche Teile
von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz
nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie
bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen
verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht
beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen
wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506), zuletzt geändert
durch Artikel 24 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),
die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und
nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind, sowie Schalldämpfer
zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst;
Wesentliche Teile sind
1.3.1
der
Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder
Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind;
der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender
rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden,
ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben
anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des
Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der
Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der
Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen-
oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;
1.3.2
bei
Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder
gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die
Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;
1.3.3
bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
1.3.4
bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
Als
wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von
Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn
sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden
können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung
des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;"

Das bedeutet, dass eine Gearbox als Wechselsystem eine Zulassung nach §9 Absatz 2 Punkt 1 -F-Stempel usw.- aufweisen müsste.
www.X-GUNS.de
HPA oder CO² - die neue TIPPMANN M4 Carbine kann beides! JETZT bestellen!
X-Guns auf Facebook

dan berkson

ehemals dan berkson

Beiträge: 616

Registrierungsdatum: 12. September 2010

  • Private Nachricht senden

39

Mittwoch, 24. September 2014, 16:21

Das bedeutet aber auch (im Umkehrschluss), dass eine Gearbox als Wechselsystem ohne F Stempel (und das hat keine mir bekannte) in Deutschland ja nicht vertrieben werden dürfte. Weder P* noch Systema noch JBL noch Ultimate noch sonstwas; denn immerhin sind sie der Waffe gleichgestellt.

Das KANN nicht der Weisheit letzter Schluss sein...
---> <---

Bux

User

Beiträge: 619

Registrierungsdatum: 17. Dezember 2008

  • Private Nachricht senden

40

Donnerstag, 25. September 2014, 11:45

@Dan Berkson

Nunja, das kann es leider doch.
Das deutsche Waffenrecht ist nicht für Airsoft konzipiert.
Wir rutschen da nur rein weil unsere Waffen rechtlich dem Waffenrecht unterworfen wurden.
Das heisst allerdings nicht das alle Airsoft Teile im Gesetz abgedeckt sind weil das Gesetz nunmal für echte Waffen verfasst wurde.