Kontrollier mal die Schraube der Verzweiflung .. Die muss ganz drinn sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »normenhoot« (13. Mai 2016, 09:02) aus folgendem Grund: Fehlerhaften Link behoben
Kontrollier mal die Schraube der Verzweiflung .. Die muss ganz drinn sein.
Zitat
Original von Klab
Egal Pyro, dafür biste im Darkroom der King
Fakt ist, dass das F so nicht gültig ist.Ergo hat der Besitzter auf jedenfall das Problem am Hals, dass er eine ü0,5er Knifte mit einem ungültigen F besitzt. Und das ist mMn schlecht!Zitat
Ich denke mal, wenn man dich überprüft und du sagst, dass du die so
zugeschickt bekommen hast vom Online Händler, und die überprüfen die
Seriennummer, ist das sicherlich kein Problem,
Zitat
Niemand hat Angst vor einem sinnvollen Atomschlag.
Zitat
Steht eigentlich irgendwo festgeschrieben wie das Fünfeck auszusehen hat?
Hier einsortiert unter Nr. 60, vom 01.06.1976:Zitat
1.
Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.1
Feuerwaffen,
deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule
erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der
Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in
der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c
bestimmtes Zeichen tragen;
Zitat
Niemand hat Angst vor einem sinnvollen Atomschlag.
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