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tommy

Unregistered

1

Saturday, March 14th 2009, 4:27pm

Garantiefall??!!

Angenommen ich kaufe eine Airsoft. Nach 5 Monaten hat sie einen Defekt, warum auch immer. Was passiert, wenn die Airsoft zur Zeit nicht lieferbar ist und man auch nicht sagen kann was sie es wieder sein wird. Muss ich dann solange darauf warten oder wie ist das geregelt?

RIOT1980

Trusted Trader

Posts: 3,102

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2

Saturday, March 14th 2009, 4:31pm

Also ganz normales Recht in Dtl.:

Der Verkäufer muss dir die Ware Tauschen, doch hat er das Recht sie bis zu 3x reparieren zu lassen...Wenn die 3x repariert wurde und der Defekt immer noch auftaucht hast du das Recht den Vertrag zu wandeln, eine Ersatzwaffe zu verlangen oder eine Preisminderung zu verlangen...Es gibt auch noch den Schadenersatz aber ich glaube nicht das das was mit deinem Thema zu tun hat...

tommy

Unregistered

3

Saturday, March 14th 2009, 4:34pm

Wenn die Ware einen Defekt aufweist, dann zur Reperatur eingeschickt wird, gilt dann die Garantie automatisch wieder 2 Jahre? Normal schon oder?

Ray-Olson

Auf Bewährung

  • "Ray-Olson" is male

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Location: Dachau

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4

Saturday, March 14th 2009, 4:42pm

Ne ,weil ja nicht alle Verschleißteile gewechselt werden ....

Edit fragt: Oder meinst du im Fall einer neuen Waffe ,anstatt Reperatur ?

This post has been edited 1 times, last edit by "Ray-Olson" (Mar 14th 2009, 4:43pm)


  • "Wishmaster" is male

Posts: 471

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5

Saturday, March 14th 2009, 4:51pm

Erstens folgenden Sachverhalt.

Es gibt keine Garantie. Das ist Kulanz seitens des Verkäufers und ist nicht gesetzlich geregelt. Das was du meinst nennt sich Gewährleistung.

Hierbei hat der Verkäufer dem Käufer nachzuweisen (in ersten 6 Monaten, danach muss Käufer nachweisen, dass Mangel vor Gefahrenübergang war und nicht herbeigeführt wurde), dass der entsprechende Gegenstand durch die Schuld des Käufers kaputtgegangen ist. Die 3malige Nachbesserungsregel wurde ja schon gesagt und es sei noch gesagt, dass der Verkäufer auch von sich aus das Nachbessern lassen kann, wenn es unzumutbar ist oder nicht geht.

=> a) Neuer Gegenstand
=> b) Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit


Wenn das Teil kaputtgegangen ist, wird nur die reparierte Komponente mit neuer Gewährleistungsfrist anerkannt. Für den Rest gilt die alte Frist.

Der Beitrag ist keine verbindliche Rechtsberatung.

This post has been edited 2 times, last edit by "Wishmaster" (Mar 14th 2009, 4:53pm)


tommy

Unregistered

6

Saturday, March 14th 2009, 4:54pm

Alles klar, dann weiß ich jetzt bescheid.

Vielen Dank für die schnellen Infos!

Bin Neu Hier

ehemals Bin Neu Hier

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7

Saturday, March 14th 2009, 5:41pm

Dann aber gucken wo Du deine neue ASG kaufst. Ist besser innerhalb von wenigen Tagen eine neue zu bekommen als zwei bis drei Monate zu warten und dann festzustellen das nichts repariert wurde oder die ASG kapputer als vorher ist.

Painkiiller

Unregistered

8

Sunday, March 15th 2009, 1:05am

Wie ist denn das, wenn der Piston sich wegshreddert und der Magcatch abbricht und der akku schlapp geht?
Ist dies ein Garantiefall, oder muss der Händler diese Defekte nicht beheben?

This post has been edited 1 times, last edit by "Painkiiller" (Mar 15th 2009, 1:06am)


  • "Bastel" is male

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9

Sunday, March 15th 2009, 11:58am

Piston und Magcatch sind meiner Meinung nach Gewährleistungsfälle. Akku normalerweise nicht.

Quoted

Original von irgendeinem Vogel
WEIL!!! SEALS haben freie Waffenwahl!

Raz0r

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10

Sunday, March 15th 2009, 1:53pm

kauf dir waffen bei begadi da haste innerhalb einer woche ne neue du schickst die kaputte hin und zack haste dierekt ne neue

  • "Wishmaster" is male

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Location: Franken

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11

Sunday, March 15th 2009, 1:54pm

Für Akkus gibt es auch Gewährleistung.

Aber nur 6 Monate.

Painkiiller

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12

Sunday, March 15th 2009, 2:53pm

Danke für eure Aussagen.

Dann werde ich mal bei Softairsektor n bissel Druck machen.

  • "Wishmaster" is male

Posts: 471

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13

Sunday, March 15th 2009, 5:55pm

Sag mir mal was rauskam per PM bitte.

Ein Freund hat da auch mal ne Antwort bekommen.

Gruß

Satsch

Rentner

  • "Satsch" is male

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14

Sunday, March 15th 2009, 7:10pm

Und ich stell hier mal nen Sack voll Satzzeichen und Grossbuchstaben hin. Wenn ich retour komme, ist der leer und der Inhalt vernünftig benutzt!
MfG Satsch

Zitat


...Dann gib ca. 525 Liter Benzin und ein Streichholz ( es sollte aber brennen ) hinzu rühre das Ganze gut um. Evtl kriegste dabei noch lustige Bilder als "Platoon" Reenactor oder als Getthostreetgangpimp hin...
Ich hab Hansaharry wieder zum Telefonterroristen gemacht, Zitat Hansaharry vom 16.06.2015 :super:

Painkiiller

Unregistered

15

Tuesday, March 17th 2009, 1:41pm

Sone Kacke....

Softairsektor antwortet immer nur, dass die Artikel Verschleißteile sind, und "GSG" es auch so sieht :mata:


Habt ihr vllt Ratschläge, wie ich gut kontern kann? :schimpf:

Benjamin_Willard

Administrator & Grillmeister

  • "Benjamin_Willard" is male

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16

Tuesday, March 17th 2009, 1:53pm

Der MagCatch ist doch kein Verschleißteil?
Ein Paradies ist da, wo einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt Brandner Kasper

Painkiiller

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17

Tuesday, March 17th 2009, 2:10pm

Eigentlich nicht :ah:

Mir war so, als ob der Händler defekte Teile innerhalb von 6 Monaten ersetzen muss, da er in der Pflicht ist, zu beweisen, dass die Defekte absichtlich herbeigeführt worden, oder?

Irgendwie so war das doch?

  • "FalloutBoy82" is male

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Location: BRD / Köln

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18

Wednesday, March 18th 2009, 10:15am

So hier mal:

Wenn ein mangel bei einem verbrauchsgüterkauf (liegt in deinem Fall vor es sein denn dur hättest die gewerblich gekauft) innerhalb der ersten 6 Monate auftritt gilt die Beweislastumkehr.
Das heißt es wird unterstellt dass der Mangel bereits bei Übergabe der Sache vorhanden war. Daher muss der verkäufer beweisen dass dies nicht so war und dei sache bei Übergabe fehlerfrei war.
Der Mangel bezieht sich NIE auf verschleißbedingte Abnutzungserscheinungen.

Ob der MagCatch aus Verschleiß nicht mehr geht oder nicht ist eine Frage des defektes. Ist er abgeschliffen ist es verschleiß. Ist er gebrochen oder die Schraube ausgerissen ist es ein defekt der unter die Beweislastumkehr und die gesetzliche Gewährleistungspflicht fällt.

Grüße
„You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand!“

Painkiiller

Unregistered

19

Wednesday, March 18th 2009, 11:45am

Ich danke dir..

Der magcatch ist gebrochen.

Ist der Akku ein Verschleißteil?

  • "FalloutBoy82" is male

Posts: 251

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Location: BRD / Köln

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20

Wednesday, March 18th 2009, 12:18pm

Ein Akku ist generell ein Verschleißteil. Leider.....

Hier hängt die lebensdauer unter anderem von der Behandlung , der benutzung .... ab.

Also bei einem Akku hast du schlechte Karten. Der magCatch müsste aber ersetzt werden.
„You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand!“