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Leitfaden zur Selbstverzollung

Geschrieben von Feindflug

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  Leitfaden zur Selbstverzollung
 

Post vom Zoll - Was nun?
 

Da ich beruflich tagtäglich mit Einfuhrverzollung zu tun habe und immer wieder Fragen aufkamen “Ich habe Post vom Zoll bekommen, was muss ich tun?“ möchte ich mit diesem Artikel eine kleine praktische Anleitung zur Selbstverzollung geben.
“Ich habe von meinem Paketdienst eine Notiz bekommen, dass mein Päckchen beim Zoll liegt und ich es dort abholen kann. Was nun?“
 

Prinzipiell ist diese Nachricht kein Grund zur Beunruhigung. Euer Päckchen wurde bei einer Stichprobe durch den Zoll geöffnet und ihr werdet nun gebeten die entsprechenden Einfuhrabgaben bei eurem Zollamt zu entrichten.
Ihr begebt euch also zu dem auf der Notiz angegebenen Zollamt, geht dort in die Einfuhrabteilung und bittet den Zollbeamten mit der Vorlage der Notiz um die Herrausgabe Eures Päckchen/ Paketes. Wichtig ist das ihr ein Dokument bei euch habt, auf dem der Warenwert und die Versandkosten stehen. Das kann eine Rechnung sein, die der Ware beiliegt oder ihr im Vorfeld bereits erhalten habt. Es kann aber auch ein Emailschiftverkehr, aus dem hervor geht wie hoch der Warenwert und die Versandkosten sind, ausreichen.
Anhand dieser Rechnung bzw. dem in der Mail enthaltenen Warenwert + die Versandkosten ermittelt der Zollbeamte die entspechenden Einfuhrabgaben und schickt euch zur Kasse, wo diese dann in bar zu entrichten sind. Soviel zunächst zum praktischen Teil des Ganzen.

“Woher weiss ich im Vorfeld wie hoch die Einfuhrabgaben sind?“

Die Einfuhrabgaben teilen sich auch in den Einfuhrzoll (im weiteren nur noch “Zoll“ genannt) und die Einfuhrumsatzsteuer (im weiteren “EUST“ genannt).
Im Allgemeinen kann man sagen das alle Pakete die ihr aus dem Ausland, sprich Ländern ausserhalb des “Zollgebietes der Gemeinschaft“ , erhaltet und diese beim Zoll landen mit einem Pauschalzollsatz von derzeit 13,5%, welcher auch die EUST beinhaltet. (Dieser Zollsatz gilt nur bei privater Verzollung, nicht bei gewerblicher) Diese Verzollung wird jedoch nur bis zu einem Warenwert von max 350 EURO angewandt. Bei allem was darüber hinaus geht werden Zoll und EUST einzeln berechnet.

“Wie errechnet sich nun der zu entrichtende Betrag?“

Warenwert : Zollumrechnungskurs = Berechnungsbasis

Berechnungsbasis x Zollsatz = Einfuhrzoll
+
Einfuhrzoll
+
Versandkosten
---------------------
Zollwert x Einfuhrumsatzsteuer-Satz (i.d.R. 16%*) = Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Einfuhrzoll + EUSt = zu zahlende Einfuhrabgaben

Da die meissten Händler im Drittland jedoch ihre Rechnung nicht in EURO stellen, sondern in US$ oder HK$ ist unbedingt der Umrechnungskurs des Zolls zu berücksichtigen. Für SEPTEMBER '05 wurden folgende Kurse festgelegt:

Australischer $ 1€ = 1,72350 AUD
Kanadischer $ 1€ = 1,61110 CAD
Schweizer Franken 1€ = 1,53500 CHF
Brit. Pfund Sterling 1€ = 0,674850 GBP
HongKong $ 1€ = 9,61800 HKD
Japanische Yen 1€ = 135,560 JPY
US$ 1€ = 1,23310 USD


Dies sind die wichtigsten Kurse, die in der Regel auch für einen Monat gültig sind. Sollten sich die Kurs ändern werde ich euch dies mitteilen.

Für weitere Fragen stehe ich euch gerne Verfügung, sei es per PN oder per Email an feindflug@a-r-c.org. Der begleitende Forenthread zum Thema ist hier (Defekter Link bitte Melden) zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Feindflug