Bei mir im Schützenverein wird’s bestimmt auch ein Spaß. Wie ist das jetzt mit dem ‚Bedürfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen in den ersten zehn Jahren mit dezidierten an jeden Waffentyp (Lang- und Kurzwaffen) geknüpften Schießnachweisen‘, was ist wenn ich grad alle Waffen meiner gelben WBK verkauft habe und mir eine neue Waffe kaufen will? Ab wann gelten quasi die 10 Jahre?
Als JS Inhaber kann ich aber dann noch problemlos alles auf die grüne WBK eintragen/umtragen lassen?