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Cherno

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1

Tuesday, November 17th 2009, 2:59pm

58 „Gotcha“-Waffen beschlagnahmt

Heute durch shortnews drauf gekommen:

Quoted

58 „Gotcha“-Waffen beschlagnahmt
Pankow

# 3087

Ermittlungen von Polizei und Amtsgericht Tiergarten führten heute Vormittag in Pankow zur Beschlagnahme von 58 sogenannten „Gotcha“- oder Paintball-Waffen. Rund 60 Beamte der Polizeidirektionen 1 und 6 sowie des Landeskriminalamtes suchten gegen 10 Uhr 30 eine „Paintball“-Veranstaltung in der Buchholzer Straße auf. 58 der überprüften Softair-Waffen wurden wegen des Verdachts der Manipulation beschlagnahmt. Sie werden nun von den Experten des Landeskriminalamtes eingehend untersucht. Die Beamten leiteten gegen 54 Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts ein, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Ein in anderer Sache mit Haftbefehl gesuchter Mann wurde festgenommen. Alle übrigen Betroffenen wurden nach Identitätsfeststellung entlassen. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.


http://www.berlin.de/polizei/presse-fahn…6174/index.html

Der Autor konnte sich offenbar nicht entscheiden zwischen Paintball, Gotcha und Softair. Scheinbar ist aber in der Tat eine Airsoft-Veranstaltung gemeint. Zwei Dinge würden mich interessieren:

1. Welche Handhabe hätten die Beamten in diesem Fall? Schon wenn man das HopUp verstellt, verändert sich die Leistung einer ASG stark. Von Gaswaffen ganz zu schweigen.

2. Da das offenbar eine Veranstaltung mittlerer Größe war (60+ Teilnehmer), müsste doch eigentlich irgendjemand dabeigewesen sein bzw. jmd kennen, der anwesend war. Wenn nicht hier, dann zumindest bei BB.de oder im SAF.
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2

Tuesday, November 17th 2009, 3:00pm

Witzetopic

Aber wie sieht es hierbei mit dem Betreten von Privatbesitz aus?

Denke nicht, dass die eine +60 Mann Veranstaltung im öffentlichen Wald abgehalten haben.

Zitat von »Oxymoron«

Sind wir jetzt fertig unsere Würste zu vergleichen?

This post has been edited 1 times, last edit by "Metapher" (Nov 17th 2009, 3:02pm)


Peter_O

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3

Tuesday, November 17th 2009, 3:17pm

RE: 58 „Gotcha“-Waffen beschlagnahmt

Quoted

Original von Cherno


1. Welche Handhabe hätten die Beamten in diesem Fall? Schon wenn man das HopUp verstellt, verändert sich die Leistung einer ASG stark. Von Gaswaffen ganz zu schweigen.


Es wird ja nichts von Leistungssteigerung geschrieben. Ich gehe eher davon aus das einige auf FA umgebaut wurden bzw bei <0.5 die Leistung geändert wurde. Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen das eine Semi Airsoft auf Leistung getestet wird.Es gibt ja nun genug Airsoftwaffen wo durch schnelle Handgriffe die Leistung im unter 7,5J Bereich verändert werden kann und die sind auch Legal.
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4

Tuesday, November 17th 2009, 3:27pm

Es handelte sich um eine Paintballveranstaltung und um keine Softairveranstaltung!

Siehe Hier!
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Peter_O

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Tuesday, November 17th 2009, 3:29pm

Video ist weg ;)
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6

Tuesday, November 17th 2009, 3:30pm

Link geht nicht.....


Aber das wollte ich ebenfalls anmerken. PB "Markierer" könnten ebenso gut Gegenstand sein , da ebenfalls nicht F/A .

Da haben Sie wohl ein paar "Woodies" hops genommen.

This post has been edited 1 times, last edit by "Hornblower" (Nov 17th 2009, 3:33pm)


Cherno

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7

Tuesday, November 17th 2009, 3:34pm

Ok, hat dennoch jemand genaueres?
Um was ging es genau?
Was ist mit der Leistungsänderung gemeint?
Ich setze einfach mal voraus, dass die Veranstaltung auf Privatgelände stattgefunden hat.
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8

Tuesday, November 17th 2009, 3:58pm

Oh, das Video ist ja weg :pfeiff:

Beschreibung des Videos:

Man sieht ein Spiel von Speedpaintballern. Sie haben das erste Spiel dieses Matches bestritten. Gerade als das zweite Spiel angepfiffen werden soll, sieht man Polizisten auf das Feld rennen, welche den Spielern die Markierer abnehmen.

Es war demnach kein Woodlandspiel.

Im pbportal scheint es mehr Infos zu geben!

Grüsse

waYne


€dit: Es war eine Paintballhalle!
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9

Tuesday, November 17th 2009, 4:04pm

Quoted

Aber wie sieht es hierbei mit dem Betreten von Privatbesitz aus?


Wo siehst du da ein Problem? :8o:

Cherno

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10

Tuesday, November 17th 2009, 4:05pm

http://www.pbportal.de/forum/showthread.…ghlight=polizei

Steht aber auch nichts aufschlussreiches.
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Peter_O

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11

Tuesday, November 17th 2009, 4:09pm

Quoted

Original von Docpole_II

Quoted

Aber wie sieht es hierbei mit dem Betreten von Privatbesitz aus?


Wo siehst du da ein Problem? :8o:


Gefahr im Verzug wie man als Laie so schön sagt. Oder das ganze war Geplant und länger vorbereitet und abgesegnet.
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12

Tuesday, November 17th 2009, 4:33pm

http://rbb-online.de/zibb/archiv/0/polizeieinsatz_bei.html

mit Video-Beitrag

angebl. auf anonymer Anzeige beruhend hat man internationale Spieler die dort in Tunier-VB waren angezeigt. Verdacht auf zu hohe FPS Werte.

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13

Tuesday, November 17th 2009, 4:37pm

Quoted

Gefahr im Verzug


Das wird man hier beim besten Willen nicht begründen können. Wofür gibt es Richter, die Durchsuchsbeschlüsse unterschreiben? What ever, das wird bei einer derart kräfteintensiven Maßnahme sicher nicht auf wackligen Beinen stehen!

NuBBEL

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14

Tuesday, November 17th 2009, 4:42pm

Ermh, Paintballkugeln dürfen nur 22,2 m/s v0 haben?
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philip.fry

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15

Tuesday, November 17th 2009, 5:00pm

Bei schätzungsweise 3g wären es ~70m/s, das genaue Gewicht eines Paintball kenne ich aber nicht.
Suche aktuell ein G&D DTW M16Ax 0,5er oder F

cal50ae

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16

Tuesday, November 17th 2009, 5:04pm

Wie bei uns auf auf Spielen haben die auch beschränkungen was die Geschwindikeit bei einem spiel angeht.
So lange die aber unter 7,5 bleibt ist alles ok.

Auserdem benutzen die auch Chronis auf guten spielen.

Das einzige Proplem dabei ist da bei PB Waffen schneller der Lauf gewechselt und der Druck anders eingestellt werden kann und daruf wird die Polizei abziehlen.
Signaturen sind der Privatbesitz der Geistigen Prominenz :lehrer:

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17

Tuesday, November 17th 2009, 5:26pm

http://rbb-online.de/zibb/archiv/0/polizeieinsatz_bei.html

In dem Clip sagt der Polizist am Schluss das die Personen einen Waffenschein zum führen brauchen

stimmt das ????


Hab hier noch eine schöne PDF von der Polizei gefunden

http://paintwars.de/docs/polizei_datenblatt.pdf


da steht auch bei Softair das man zum Führen einen Waffenschein braucht

und später dann das

Erlaubnisfreier Besitz und Erwerb findet nur
bei Waffen Verwendung, wenn den Geschossen
eine Bewegungsenrgie von nicht
mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das
Kennzeichen des „F im Fünfeck“ tragen
(Anlage 2, Abschnitt 2, UA 2, Ziff. 1
zu § 2 Abs. 2 – 4 WaffG).


Total konfuse brauchen wir jetzt einen Waffenschein oder nicht

Hab das Gefühl das die Polizei da auch etwas überfordert ist mit der Sache
Sgt. können mich mal

NuBBEL

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18

Tuesday, November 17th 2009, 5:29pm

Ja ne, der Polizist hat ja gesagt, 80 km/h (= 22,2m/s) sind gesetzlich vorgeschrieben... Das sind ca 0,75 Joule...
Selbst die vom Polizisten angeschnittenen 150km/h Kugelgeschwindigkeit (= 43m/s) sind ca.
3,5J und damit vollkommen im gesetzlichen Rahmen, was v0 anbelangt!
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19

Tuesday, November 17th 2009, 5:30pm

Zwischen Führen und Besitzen bzw. Erwerben ist ein Unterschied!
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philip.fry

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20

Tuesday, November 17th 2009, 5:32pm

Mit "Führen" ist umtragen in der Öffentlichkeit gemeint, wozu man bei SSWs zb. den kleinen Waffenschein braucht. Dieser gilt jedoch nicht für AS oder PB, ergo brauchst dann einen Waffenschein.
Suche aktuell ein G&D DTW M16Ax 0,5er oder F