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Original von Assassin
( Denke dabei z.B. an einen Fall, bei dem wegen dem Import einer Lampe und eines Montageringes die Wohnung durchsucht wurde und die Schienen an sämtlichen Waffen auf Abnutzungen untersucht wurden - quasi als Hinweis für die Anbringung einer Lampe )
Quoted from "Near"
kein Feda, kein Gewinn
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Original von Feda
Und dann was? a) Kann man lauter Kram montieren, wenn man will auch nen Kühlschrank. Mikrowelle wg. der Strahlen vllt nicht ... b) kann man im Ausland machen was da legal ist, also whatever c) würde ich zumindest entsprechend Anzeige erstatten wg. mangelnder Verhältnismäßigkeit und so.... naja, Deutschland.
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c) würde ich zumindest entsprechend Anzeige erstatten wg. mangelnder Verhältnismäßigkeit und so.... naja, Deutschland.
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Original von TANGO
Hier geht es ja nicht um Lampen, sondern um das Griffstück einer MP5...
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Original von TANGO
Zieht doch mal den Vergleich zu Lampe und Lasern....ist eine ähnliche Situation...
Der Besitz von Lampen und Montagen ist legal....
handelt es sich aber um eine Lampe MIT Montage die eindeutig für eine Waffe bestimmt ist--> Illegal.
Zitat von »Oxymoron«
Sind wir jetzt fertig unsere Würste zu vergleichen?
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Original von TANGO
[...]
Und mit dem Besitz wird auch die Verwendungsabsicht unterstellt....zu Recht!
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Entweder ihr lasst es drauf ankommen, wovon ich ausdrückilich abraten würde, oder ihr importiert NUR das leere Gehäuse OHNE Innereien....
da mihi factum, dabo tibi ius
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Eine tatsächliche Montage ist allerdings nicht erforderlich; es reicht die Möglichkeit.
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WaffG, Anlage1, Abschnitt 1, Ziff 2.6
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.
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Original von Nikkl
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Original von Assassin
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Original von Timbo
Nach AT keine Probleme.
Von AT nach D wieder evtl. rechtswiedrig.
Auch wenns beim Zoll nur Stichproben nach D gibt.
Bezweifle allerdings dass der Import Probleme macht.
Der Umbau allerdings schon.
Immer diese ominösen Stichproben ... ist davon tatsächlich schonmal jemand hier betroffen gewesen?
Nope, bei wasweissichwievielen Sendungen. Teilweise auch größer, bis ~20kg und 1m lang.
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Habe ich ne Riesensammlung vollautomatischer Griffstücke, ist das sicher unkritisch.Der Besitz dereselben ist ja (noch) erlaubt. Liegen die zugehörigen Waffen daneben, kann jeder eins und eins zusammenzählen und dir zumindest die Vorbereitung einer Straftat unterstellen.
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Original von TANGO
Fragt euch doch mal, was mit einem Jäger passiert, der ein ziviles H&K MR223 zuhause hat, und direkt daneben noch ein Voll-Auto Lower....das wird wohl niemand witzig finden!
This post has been edited 1 times, last edit by "Reisswolf" (Jul 29th 2011, 11:07am)
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Original von Bulldoxx
Nochwas: Das G36c ist eine Kurzwaffe!
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WaffG, Anlage1, Abschnitt 1, Ziff 2.6
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.
Das G36C hat mit angeklapptem Schaft eine Länge von 503mm
Somit wäre der Besitz nach Anlage 1 1.3.4 trotzdem nicht erlaubt. Da nicht F-fähig, kann das komplette Griffstück (in dem Fall als eindeutig wesentlicher Bestandteil der Waffe) auch nicht der Waffe gleichgestellt werden und somit bei uns nicht frei erwerbbar sein. Soviel zum Selectorplatevergleich.
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, lt. einschlägigen Quellen muß das F bespielsweise auch einem wesentlichen Teil der Waffe aufgebracht sein.
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