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This post has been edited 1 times, last edit by "Bulldoxx" (Jul 5th 2008, 7:42am)
This post has been edited 2 times, last edit by "Big M" (Jul 5th 2008, 11:07am)
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Original von TheFlashBang
Hättet ihr auch Literaturnachweise für diese Behauptungen?
Meines Wissens nach steht es noch ziemlich in der Diskussion, ob man ein "verschlossenes" oder ein "abgeschlossenes" Behältnis braucht.
Viele Stimmen sagen, dass ein Schloss oder ähnliches nötig ist.
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Original von Carpe
WS
Führen aller anderen Schusswaffen
Also F-Waffen und "scharfe Waffen"
This post has been edited 1 times, last edit by "Nick_Wilson" (Jul 9th 2008, 3:30pm)
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Und zum Rest der Diskussion hier:
Im Gesetz findet sich nach wie vor nicht die explizite Forderung nach einem Schloss, hier steht nach wie vor "verschlossen", eine gültige Verwaltungsvorschrift gibt es hierzu nach wie vor nicht.
Nur mal als Hinweis an die Leute, die meinen dass Seesack mit Schloss ok sei, ein verklebter Karton aber nicht:
An beides komme ich mit Hilfe eines einfachen Taschenmessers genauso schnell. Wo ist hier also eine schwerere Zugriffsbereitschaft durch ein Schloss an einem Stoffsack gegeben?
Und ein letzer Hinweis: Ein abgeschlossener Kofferraum ohne umklappbare Rücksitze ist ansich schon ein verschlossenes Behältnis, der Fond eines Kombis u.U. nicht. Bei beidem wird es im Einzelfall aber auf die tatsächliche Zugriffsbereitschaft abzielen, siehe hierzu auch die aktuelle VwV-Lage. Doof wird es halt dann, wenn man selben öffnet und sich dabei noch nicht auf einem Gebiet befindet, wo man führen darf oder das dabeihaben einer Waffe kein Führen darstellt - hier ist wieder das tragbare geschlossene Behältnis gefordert.
Quoted
Original von Nick_Wilson
Sorry, aber wer sich nicht mal für 50 Euro nen abschließbaren Waffenkoffer
This post has been edited 2 times, last edit by "Nick_Wilson" (Jul 10th 2008, 9:49am)
This post has been edited 1 times, last edit by "Henk" (Jul 10th 2008, 9:55am)
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ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
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Daher bleibe ich nach wie vor dabei, dass man sich nicht allzusehr an dem Gegenstand Schloss aufhalten sollte sondern sich vielmehr in Richtung "nicht zugriffsbereit" orientieren muss.
Quoted
[...] nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.
This post has been edited 2 times, last edit by "TheFlashBang" (Jul 10th 2008, 10:28am)
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