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41

Thursday, September 25th 2014, 4:59pm

Hier mal ein Link zum entsprechenden Feststellungsbescheid, der die Gearbox als wesentliches Waffenteil einstuft - um zumindest diesen Teil zu klären.
http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/D…oftairWaffe.pdf
www.X-GUNS.de
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dan berkson

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42

Thursday, September 25th 2014, 5:13pm

Den kenne ich schon, aber danke ;).
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Jok3r

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43

Thursday, September 25th 2014, 9:35pm

@ Pair810 gibt es schon neue Informationen in Form einer Antwort? :ah:

[i][b]
[/b][/i]

  • "Pari810" is male

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44

Thursday, September 25th 2014, 9:39pm

Wie zu erwarten war bisher keine Antwort.
Ich warte noch bis zum Ende der nächsten Woche ab, dann werde ich mal in Köln anrufen und mir Infos erbitten.

Jok3r

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45

Thursday, September 25th 2014, 9:46pm

Na da bin ich mal gespannt was das raus kommt. Danke für deine Bemühungen

Grüße

[i][b]
[/b][/i]

  • "Pari810" is male

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46

Thursday, September 25th 2014, 10:32pm

Ist nicht ganz uneigennützig.
Ich baue mir im Moment ne Polarstar auf, GB kommt in 4 Wochen und bis dahin hätte ich gerne ne Antwort.
Soll sich alles im rechtlich korrekten Rahmen bewegen.

  • "Pari810" is male

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47

Monday, September 29th 2014, 9:35am

So, heute kam die Antwort vom Beschußamt Köln:


Quoted

Sehr geehrter Herr xxx,



eine
Softairwaffe erhält das Prüfzeichen nach Anlage II Nr. 10 der
Beschussverordnung (F im Fünfeck) auf Grund einer Anzeige und Vorlage
eines Musters bei der zuständigen Stelle
(PTB oder bei Einzelprüfung ein Beschussamt).




Jegliche Änderung an der Waffe führt dazu, dass das Prüfzeichen seine Gültigkeit verliert.




Arbeiten
an Softairwaffen, und in dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es
sich noch um eine Änderung der Antriebsart, dürfen nur von Inhabern
einer Erlaubnis nach § 21
Waffengesetz (Herstellungserlaubnis) durchgeführt werden. Das
Namenszeichen des Büchsenmachers muss auf der Waffe aufgebracht werden.


Anschließend muss die Waffe unter Vorlage der notwendigen Erlaubnisse bei einem Beschussamt zur Prüfung vorgelegt werden.



Für die Prüfung sind dem Beschussamt


  • die geänderte Waffe mit einer Beschreibung der durchgeführten Änderungen,

  • eine Bedienungsanleitung mit Sicherheitshinweisen in deutscher Sprache,

  • eine Erklärung des Herstellers(Büchsenmachers) darüber, dass der Anwender die Leistung
    nicht erhöhen und die Funktion der Waffe nicht verändern kann (Vollautomaten sind verboten!),

  • Name und Anschrift des tatsächlichen Herstellers,

  • sowie sämtliches Zubehör (z.B. Geschosse, Magazin, Treibgas, Adapter, Batterien etc.), damit die Waffe voll funktionsfähig ist

vorzulegen.

Die Prüfgebühr beträgt je Waffe 99,- €.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
XXX
Damit sollte das ja eigentlich geklärt sein.

dan berkson

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48

Monday, September 29th 2014, 9:42am

Bedeutet aber auch, dass das was ich auf der letzten Seite geschrieben habe auch korrekt ist: jeder SAEG Spieler mit anderer Feder spielt genauso illegal.
---> <---

sportfreund

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49

Monday, September 29th 2014, 10:01am

Nicht wirklich, da beim Federwechsel nicht die Antriebsart der Waffe geändert wird. Das ist nicht unbedingt ein Arbeiten an der Waffe. Viele Systeme sind mit Federschnellwechselsystemen im Handel und auch so abgenommen. Wenn das ein eingetragenes feature des Modells ist, dann ist das auch erlaubt zu benutzen, solange dadurch die Leistung nicht über 7,5 J steigt. Ist vergleichbar mit dem Druckregler bei Paintballmark!eren. So seh ich das zumindest, wie immer keine rechtsgültige Auskunft.

Die Antwort ist nicht allgemein gültig, die bezieht sich nur auf den konkreten Fall HPA-Wechselsystem.

dan berkson

ehemals dan berkson

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50

Monday, September 29th 2014, 10:21am

Nein.
Oben steht "Jegliche Änderung". Beim Abschnitt in welchem es um HPA geht steht "noch", was ein zusätzlichen Sachverhalt darstellt der erschwerend hinzu kommt.
---> <---

51

Monday, September 29th 2014, 10:27am

da ist das Prob., laut Gesetz ist das einbauen von Wechselsystemen / -teilen legal, die dürfen ein Gesetz nicht ändern nur weil sie das wollen, und ne Feder oder ein Zahnrad ist vom Hersteller dafür vorgesehen von uns gewechselt zu werden, damit ändern wir aber auch die Leistung (Feder).
Recht bleibt Recht, selbst wenn niemand dafür einsteht.
Unrecht bleibt Unrecht, selbst wenn es jeder macht.

sportfreund

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52

Monday, September 29th 2014, 10:45am

Ja nur weil der Hersteller (im Ausland) das so vorgesehen hat, kann man aber natürlich nicht freudig wechseln. Jedes Wechselsystem, was ohne Änderung an der Waffe eingebaut werden kann, muss auch einzeln abgenommen werden, wenn ich das richtig weiss. Also einfach x beliebiges Wechselsystem in Übersee kaufen und freudig verbauen ist nicht.


@ dan berkson: ist halt die Frage, was eine "Änderung" im Sinne des Waffengesetzes ist. Solange die Funktionsweise und die Leistung nicht verändert wird, ist es für mich keine Änderung, die Gebrauchsanleitung ändert sich nicht, es is keine Veränderung in der Leistung messbar ( gemessen werden die FPS). Und selbst wenn sind selbst beim Herstellter oft schwankungen von 0,5 J drin.

mal Offtopic: Ich würde gerne mal einen Blick in den Keller der PTB sehen, was da alles hinterlegt sein muss... :sabber:

53

Monday, September 29th 2014, 10:51am

ähm, D.-Gesetz, wenn du da ne Ausnahme findest die ausländischer Hersteller ausschließest kannste das machen, aber bis dahin ist Hersteller gleich Hersteller.
Btw. unsere Waffen werden von Herstellern im Ausland hergestellt und importiert, genau wie die Austauschteile, und ob wir das Zeuch in D oder A bestellen ist am ende egal.
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sportfreund

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54

Monday, September 29th 2014, 11:28am

Geht mir drum, dass, nur weil das ein Hersteller im Ausland, der sich nicht an geltendes deutsches Gesetz halten muss, irgendwelche Wechselsysteme für Spielzeug auf den internationalen Markt wirft, man die nicht unbedingt in D einbauen darf. Hier sind unsere Airsofts eben Frei Waffen. Und deshalb muss ein Wechselsystem im Zweifel auch beschossen und zugelassen werden, sprich F drauf. Dann wäre es vermutlich ok. Aber nur weil ein Herr Hung in HongKong das als "dropin-Kit" in seinem Shop deklariert, hat man nicht in D das recht, das auch einzubauen. Darauf wollt ich raus. Das ganze "Wechselsystem"- Bla hat sich damit für mich erledigt. Ich wechsel die Feder an meinen Waffen mit Federwechselsystem, dafür ist es da und das Feature ist bereits abgenommen und nicht nachträglich verbaut. Beim Paintball dreht man am Druckregultar, bei uns wechselt man eben die Feder. Solange da kein FA rauskommt oder wir über 7,5J wird sich da auch, bis auf ein paar übermütige Rechtsanwälte, keiner dran stören.

Wird aber off topic, hat nichts mehr mit HPA- Dropins zu tun.

  • "Volgin" is male

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55

Monday, September 29th 2014, 11:35am

mal Offtopic: Ich würde gerne mal einen Blick in den Keller der PTB sehen, was da alles hinterlegt sein muss... :sabber:


Da ist gar nichts hinterlegt. Nach der Prüfung bei der PTB verbleibt die geprüfte Airsoftwaffe beim Hersteller/Importeur. Der Hersteller/Importeur sind nach der Abnahme selbst berechtigt, das F im Fünfeck anzubringen.
Quelle: Dr. Holger Christian Schönekeß, Abteilung 1.33 dynamische Druckmessung PTB.



Ne Polarstar-Box in eine AEG einzubauen würde gemäß § [] eine Änderung des Antriebes bedeuten, welche nur von einer berechtigten Personen (Büchsenmacher, oder nicht gewerbsmäßige Waffenhersteller gemäß §26 WaffG) vorgenommen werden dürfen und anschließend per Einzelabnahme beim Beschussamt geprüft werden müssen.

Die Gearbox an sich ist gemäß BKA-Festellungsbescheid [] ein waffenrelevantes Teil, welches jedoch zur Waffe für welche diese bestimmt ist, gleichgestellt ist. In dem Fall eine F im Fünfeck-Waffe, also frei ab 18.
Die Gearbox an sich, oder Teile einer Gearbox, kann ich ohne weiteres austauschen. Soll ja auch sowas wie Verschleiß geben :zwinker: (Teile welche für den Einbau durch den Endverbraucher bestimmt sind)
Haarig wird es erst, wenn ich anfange an der Gearboxshell rumzufeilen oder zu bohren (z.B. Trigger-Post-Fix, oder Löcher für die Lager/Buchsen aufbohren) oder irgendwelche Zähne vom Piston absäge (AoE). Dies wäre eine Bearbeitung im Sinne des WaffG und auch wieder nur durch berechtigte Personen erlaubt und Einzelabnahme wäre hier notwendig.

§ und Quellenangaben heute Abend. Hab schließlich nicht das ganze Gesetz im Kopf :zwinker:

  • "SSB_flee" is male

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56

Monday, September 29th 2014, 1:21pm

Volgin: Die AWaffVwV kennt zwei Antriebsarten: Heißgas und Kaltgas. Das P*-System baut auf Luftdruck. Ebenso wie eine S-AEG. Dabei ist es absolut irrelevant, wie der Luftdruck hergestellt wird. Insofern wird die Antriebsart nicht geändert, sondern bleibt erhalten und eine Erlaubnispflicht entfällt mMn.

  • "Volgin" is male

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57

Monday, September 29th 2014, 1:46pm

Interessant! Werd mir das heut Abend nochmal genauer zu Gemüte führen. Mir war bis jetzt nur "die Änderung der Antriebsart" bewusst!

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58

Monday, September 29th 2014, 1:53pm

Volgin: Die AWaffVwV kennt zwei Antriebsarten: Heißgas und Kaltgas. Das P*-System baut auf Luftdruck. Ebenso wie eine S-AEG. Dabei ist es absolut irrelevant, wie der Luftdruck hergestellt wird. Insofern wird die Antriebsart nicht geändert, sondern bleibt erhalten und eine Erlaubnispflicht entfällt mMn.

Nur um nochmal konkret nachzufragen: Du hältst die Auskunft des Amtes für falsch?

sportfreund

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  • "sportfreund" is male

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59

Monday, September 29th 2014, 2:08pm

Scheint so. Und nach Flees Aussage kann man auch alles machen, solange man bei kaltem Gas bleibt, die 7,5 J nicht knackt und kein FA kann. Da wäre ich seehr vorsichtig mit der Auslegung.

Ich finds halt immer noch unsinnig, dass unsere BB-Guns im Gesetz schärfer reguliert sind als eine Jagdarmbrust.

Ich bin endgültig raus aus der Diskussion. Es gipfelt wierder in SSB_flee und Streiks üblichem Auslegungswahnsinn.

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60

Monday, September 29th 2014, 4:55pm

Da ist gar nichts hinterlegt. Nach der Prüfung bei der PTB verbleibt die geprüfte Airsoftwaffe beim Hersteller/Importeur. Der Hersteller/Importeur sind nach der Abnahme selbst berechtigt, das F im Fünfeck anzubringen.
Quelle: Dr. Holger Christian Schönekeß, Abteilung 1.33 dynamische Druckmessung PTB.
Seit neuestem nicht mehr - die PTB behält jetzt wieder die Spielsachen.

@SSB_flee
Das ist so nicht ganz richtig - das WaffG unterscheidet zwischen Druckluft- und Druckgaswaffen (der Druck wird von aussen zugeführt) und Federdruckwaffen (der Druck wird in der Waffe mittels Feder und Kolben erzeugt -da fallen (S-)AEG's drunter-oder die Feder wirkt direkt auf das Geschoss)
Siehe WaffG Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 2.9.
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