Original von NuBBEL
Respekt für die Arbeit, wie verhält es sich aber mit:
§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von
Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.
Auch wenn es sich um eine 0,5er handelt, so ist es doch primär eine nichtgewerbsmäßige
Waffenherstellung und man benötigt dafür den entsprechenden Erlaubnisschein.
Ich hab den Punkt meines Einwandes dann mal fett gemacht: Schonmal nen Nozzle gekauft? Besitzt Du so eine Genehmigung?
Das Waffenrecht ist nur unter großen Geburtsschmerzen auf Plastikwaffen anwendbar. Klarheit wird hier nur ein jeweiliger Präzendenzfall schaffen.
Und nachher geh ich in den Keller und chrone meine alten Playmobilkanonen. Nicht, dass die über 0,5 Joule liegen. Vom Markt hat sie der Hersteller ja schon genommen. Ist jetzt nicht sarkastisch gemeint, sondern soll mal die Probleme verdeutlichen, die der Gesetzgeber und die F-Lobby in Deutschland angerichtet haben: Nischenschutz dank staatlich verordnetem Siegel, aber dann Tuningteile verkaufen, die ja eigentlich gar niemand verbauen darf und die in ihrer Qualität nur ein Ziel haben: Noch mehr Tuningteile verkaufen, weil die ersten schon kaputt sind.