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KSO Puma

ehemals Bin Neu Hier

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141

Freitag, 31. Januar 2020, 09:13

Das Problem mit der Neuregelung ist ja das es nur noch zwei Zustände gibt, entweder ist es Spielzeug oder es sind Schusswaffen die dann unter das WaffG fallen. Das die 0,5er ASGs kein Spielzeug sein können ist ja klar geregelt aber der Fehler liegt ja nicht in der Spielzeugrichtlinie sondern daran das ein neues Waffengesetzt sofort greift sobald die Mündungsenergie von Spielzeug überschritten wird oder aussieht wie eine echte Schusswaffe.

Man könnte bei der definition von Schusswaffen auch eine minimale Mündungsenergie aufnehmen. Wenn man bei 0,5J bleiben würde, rein fiktiv, wäre alles zwischen 0,5J und Spielzeig kein Spielzeug mehr aber eben auch keine Schusswaffe. Anscheinswaffen blieben es weiterhin mit allen Auflagen.

Wie handhaben das die anderen EU Staaten? Die sind da ja durchaus großzügiger...

Das kann ich nicht beanworten aber vielleicht einfach damit das nicht gleich alles unter deren Waffengesetze fällt was nicht anderweitig irgendwo reglementiert ist bzw. was kein Spielzeug ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KSO Puma« (2. Februar 2020, 11:28)


  • »Volgin« ist männlich

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142

Freitag, 31. Januar 2020, 10:21

Zitat

Wie handhaben das die anderen EU Staaten?


Guck mal nach AT, da sind Airsoftwaffen explizit vom WaffG augenommen und es gibts eine spezielle "Softairwaffenverordnung". Es könnte so einfach sein :facepalm:

Zitat

Österreichisches WaffG von 1996 Fassung vom 31.01.2020
8. Abschnitt: Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen
§45
Abs. 3
Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
Abs. 5
andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.


In §2 sind die Begriffsbestimmungen für Schusswaffen aufgelistet, worunter sich keine Airsoftwaffe einordnen lässt.

Gemäß §45 Abs. 5: Softairwaffenverordnung 2013 Fassung vom 31.01.2020
Den Text spar ich mir, bitte Link aufrufen, ist sehr kurz und übersichtlich gehalten.


Ich hoffe mal, dass ich das Gesetz so richtig interpretiert hab :pfffttz:

143

Sonntag, 2. Februar 2020, 13:36

Meinung dazu ist, das nichts großartig in Bezug auf die 0,5er noch ändern lässt.


Gute Einstellung......NOT! :wallbash:

Wie wär's einfach 5 Minuten Lebenszeit in einen kurzen Brief (sogar die gibt's schon vorgefertigt) ans BMI oder den BuPräsi etc. zu schreiben und sich wenigstens dafür einzusetzen, dass auf das Problem aufmerksam gemacht wird und bis zur Veröffentlichung der neuen Änderung doch noch eine Altbestandsregelung, Verordnung oder ähnliches kommt?!

Der Softairstore geht hier aktuell mit bestem Beispiel voran! :lehrer:

FDP, VDB, andere bekannte Softairgesichter und Shops setzen sich schon dafür ein und das BMI hat von der Problematik auch Kenntnis - aber wenn sich (wie so oft) ein Großteil der Leute einfach nur "nach hinten lehnen" und zuschaut, wird sich natürlich nichts ändern. :no:

Saito

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144

Sonntag, 2. Februar 2020, 21:18

Geb dir mit allem Recht.
Nur schreibt dem BPräs nicht, der ist nicht der richtige Ansprechpartner dafür. Der darf die Unterschrift nur bei verfassungsrechtlichen Bedenken verweigern. Da es sich hier nicht um eine Enteignung handelt, auch keine schleichende, kann er nicht verweigern.
---> <---

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145

Donnerstag, 13. Februar 2020, 07:56

Aus dem Schreiben des Staatssekretärs Mayer vom BMI.
»Project_Delta« hat folgende Datei angehängt:
  • BMI.PNG (95,32 kB - 143 mal heruntergeladen - zuletzt: 22. April 2020, 07:05)

  • »reserve« ist männlich

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146

Donnerstag, 13. Februar 2020, 08:01

:icon14:

  • »Braindead« ist männlich

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147

Freitag, 14. Februar 2020, 18:03

Aus irgendeinem Grund werde ich immer in den Login zum Forum geschmissen wenn ich das Attachement angucken will.
:reissackj7d9:

  • »Rumkugel« ist männlich

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148

Sonntag, 16. Februar 2020, 10:17

Öh steh grad aufm Schlauch, weil Sonntag morgen.
Und was is mit den Plastikbeschleunigern ÜBER 0,5J?
Deine Mudda sei G´sicht!

  • »Capt.Miller« ist männlich

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149

Sonntag, 16. Februar 2020, 11:19

Da ändert sich nichts, weil sie nach wie vor als freie Waffen gelten und per :F: gekennzeichnet sind. Die 0,5er waren nur deshalb so auf dem Schirm, weil sie nichtmehr als Spielzeug eingestuft werden, jedoch keinerlei Kennzeichnung hätten und somit als illegale Waffen behandelt würden. Da hätte dann jeder Knirps mit einer Jahrmarkt.Knifte eine illegale Waffe daheim, deshalb auch der Schrieb vom BMI.

  • »ChinToka« ist männlich

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150

Sonntag, 16. Februar 2020, 12:36

Am besten wäre es gewesen, dei DInger komplet zu verbieten. Größter Unsinn aber es ging ja um MwSt Einnahmen...
Airsoft ab 18, verbindlicher Berechtiguingsbescheid mit eine abgespeckten Waffenunterrichtung wäre das ideale. Somit hätten wir die ganzen Idioten nicht.
And now let the hate commence!

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151

Sonntag, 16. Februar 2020, 14:57

Am besten wäre es gewesen, dei DInger komplet zu verbieten. Größter Unsinn aber es ging ja um MwSt Einnahmen...
Airsoft ab 18, verbindlicher Berechtiguingsbescheid mit eine abgespeckten Waffenunterrichtung wäre das ideale. Somit hätten wir die ganzen Idioten nicht.
And now let the hate commence!

Am besten wäre es gewesen, dei DInger komplet zu verbieten. Größter Unsinn aber es ging ja um MwSt Einnahmen...
Airsoft ab 18, verbindlicher Berechtiguingsbescheid mit eine abgespeckten Waffenunterrichtung wäre das ideale. Somit hätten wir die ganzen Idioten nicht.
And now let the hate commence!


Genau, der Deutsche Staat ist auf diese Peanuts angewiesen... Waffenkunde und Berechtigungsbescheid für Plastikkanonen... Lächerlich?

  • »ATA Blackhawk« ist männlich

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152

Sonntag, 16. Februar 2020, 15:21

Ich hätte das Niederländische System auch nicht schlecht gefunden...

  • »Volgin« ist männlich

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153

Sonntag, 16. Februar 2020, 17:14

Zitat

ch hätte das Niederländische System auch nicht schlecht gefunden...


Ich hätte eine Orientierung an das österreichische WaffG auch nicht schlecht gefunden...

  • »Der Landvogt« ist männlich

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154

Montag, 17. Februar 2020, 10:19

@Cintoka: Im Prinzip hätte ich auch nicht viel dagegen, wenn AS ab 18 ist. Jetzt einfach so die 0,5er verbieten zu lassen ist aber ziemlich kurz gedacht von dir. Gibt viele Sammler und Besitzer von M249nern (mich zB) denen dann wieder ohne Grund viel Ungemach ins Haus steht. Dann noch solche Forderungen wie Berechtigungsscheine usw. Als wäre unser Land nicht schon viel zu über reguliert, da geht noch mehr. Unverständlich solche Aussagen.
"Du verstehst das nicht. Für strenge Grunt-Pharisäer wie uns hier sieht jeder SFler scheiße aus. Ist der Wille Allahs." Aus: Lukas Evangelium Vers 12 Multicam und SF Reenactment Langeweile

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155

Montag, 17. Februar 2020, 11:25

Da Airsofts in der Kriminalstatistik allerhöchstens eine maximal untergeordnete Rolle spielen, ist es sinnlos, überflüssig und komplett am Thema vorbei, an ihnen herumregulieren zu wollen.

Wir haben ja gerade wieder gesehen, was passsiert, wenn der Staat über Zusammenhänge befindet, die er nicht überblickt und auch sachlich durch Ahnungslosigkeit glänzt.

  • »ChinToka« ist männlich

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156

Montag, 17. Februar 2020, 14:09

@Landvogt
Der Drops ist gelutscht, der Schaden ist da. DIe hätten niemals so eingeführt werden dürfen. Und ich stehe weiterhin AS als Waffen zu regulieren, ergo Pol. Führunngszeugnis und eine Art Sachkundeprüfung.

NuBBEL

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157

Montag, 17. Februar 2020, 14:16

Man hat damals vielleicht nicht die Tragweite der Entwicklung bedacht, bzw. Airsoft allgemein nicht auf dem Schirm gehabt?

Defakto könnte man das ganze Gesetz um Airsoft herum anpassen. Aber warum? Es funktioniert ja irgendwie...
TRAMPLE THE WEAK
HURDLE THE DEAD

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v-man

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158

Montag, 17. Februar 2020, 22:40

@Landvogt
Der Drops ist gelutscht, der Schaden ist da. DIe hätten niemals so eingeführt werden dürfen. Und ich stehe weiterhin AS als Waffen zu regulieren, ergo Pol. Führungszeugnis und eine Art Sachkundeprüfung.


Führungszeugnis = Eintragung von Freiheitsstrafen ab 3 Monaten. Für Spielzeuggewehre? Weil die "ganzen Idioten" auch schon zu 90 Tagen Knast verurteilt wurden.
Warum nicht gleich die Anfrage beim Verfassungsschutz? Guck dir die ganzen Ladendetektive und Türsteher an...die haben alle krass korrektes Führungszeugnis.

Wir können froh sein, wenn es so bleibt wie bisher. Vielleicht flutschen ungewollt wieder ein paar kleine Freiheiten durch, wie zB Wegfall des Lampenverbots.

2003 Wegfall des Anscheinsparagraphen, 2008? Anhebung der Spielzeuggrenze von 0,08 auf 0,5J...wenn sich jetzt die ein oder andere Formulierung ändert, kann das wieder einen bisher ungeahnten Rattenschwanz nach sich ziehen. Per Wortlaut ist derzeit ja auch das Führen von Anscheinswaffen (0,5J) außerhalb des EIGENEN Besitztums verboten, also auch auf Spielfeldern, die einem in der Regel ja nicht selbst gehören. Interessiert zum Glück keinen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »v-man« (17. Februar 2020, 22:49)


KSO Puma

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159

Dienstag, 18. Februar 2020, 11:30

Langsam wird es etwas lächerlich. Letzendlich sind die ASGs lediglich Spielzeuge die nur aufgrund willkürlicher Grenzwerte oder amtsdeutscher Formolierungen den Weg in unser Waffengesetz geschafft haben. Jeder der mit richtigen Waffen zu tun nimmt AS-Waffen nichtmal als Waffen wahr, verständlicher Weise. Das Bild von Project_Delta lässt mich hoffen das man seitens des BMI ebenfalls erkannt hat das die kriminalisierung einer Hightech Erbsenpistole oder deren jugendlicher Besitzer wenig zielführend ist.

Ich kann nicht nachvollziehen wie man auf die Idee kommt weitere Regularien für Spielzeug zu fordern. Was soll das bringen und welcher Schaden ist da? Das einzige was mir hier einfallen würde sind besorgte Bürger die die Polizei benachrichtigen oder Spinner die Sch... mit ihren Spielzeugwaffen bauen. Aber beides wird man mit den Maßnahmen nicht verhindern können.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KSO Puma« (20. Februar 2020, 11:22)


Carpe

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160

Mittwoch, 19. Februar 2020, 10:18

Das geänderte WaffG wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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