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Zitat
Waffenrechtlich sind Airsoftwaffen unter 0,5J gänzlich
mit Ausnahme des Anscheinsparagraphen auf
Grundlage der EU-Spielzeugrichtlinie aus dem WaffG
ausgenommen. Der Besitz ist daher theoretisch ab
vollenden des 3. Lebensjahres erlaubt. Der Erwerb ist
jedoch durch den Handel auf das vollenden des 14.
Lebensjahres beschränkt.
(WaffG §42a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2
in Verbindung mit
Anl. 1 Abs. 1 UAbs. 1 Nr. 1.6 und
Anl. 2 Abs. 3 UAbs. 2 Nr. 1)
(EU-Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG geändert durch
93/68/EWG Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung mit
Anhang II Pkt. II. I. i. bzw.
2009/48/EG Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit
Anhang II Pkt. I. 8.
sowie DIN 71-1 Nr. 4.17.3)
Airsoftwaffen unter 0,5J müssen über die CE-
Kennzeichnung verfügen. Diese kann jedoch auch auf
der Verpackung angebracht sein.
(CE-Kennzeichnung 88/378/EWG Artikel 11 Abs. 1)
Tja dann hoffen wir mal dass die Eltern nen ordentlichen Einlauf bekommen. Gut gemacht. Wie hast dis getan? Mit lauten Rufen eingeschüchtert? Weil ja immer die Gefahr is, dass sie auf dich (Gesicht) zielen könnten. Außer du hast natürlich Sonnenbrille dabei.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cpt. Spears« (17. Juni 2014, 21:19)
Hab dem "Schützen" die Pistole, die nebenbei bemerkt quasi doppelt so groß war wie seine Hand, dann direkt aus der Hand gerissen und eingeschoben. Den 2. hab ich dann solange bearbeitet bis er seinen Rucksack ausleerte und 4 Ersatzmagazine, eine weitere GBB und ne Pulle GreenGas rauskam.
Da denken die Leute die bei der Polizei...-Howard anrufen manchmal halt nicht mitWir haben uns früher auch mitten auf der Straße mit allerlei abgeschossen. Da kahm keiner auf die Idee die Polizei zurufen. Immerhin leben wir in DE da hat nicht jeder Haushalt ne Knarre, von Sturmgewehren ganz abgesehen..
Das könnte durch den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt sein, muss es aber nicht. Dafür fehlen viel zu viele Einzelheiten.
Naja, wenn du die Behauptung zum Maßstab nimmst, Kinder können deswegen erschossen werden, geht sehr wohl eine Gefahr von den Kindern und für die Kinder aus. Wenn der Einsatz des SEK, Stürmung der Wohnung und Festnahme der Mutter und der Kinder (OK; nur vorübergehend) gerechtfertigt war, dann wohl auch das eingreifen eines gesetzestreuen Bürgers, auch wenn er mir ein wenig zu "unsolidarisch" mit dem Airsoftnachwuchs war. Als Freund hätte man sich die Waffen zeigen lassen können, denen oder deren Eltern das Gesetz erklären können. Denn wie die Maaamaaa aus dem Zeitungsbericht, hatte bestimmt keiner ne Ahnung davon, dass das absolut verboten ist. Wir haben früher ja auch alles was wir im Fernsehen gesehen haben, nachgespielt.Das könnte durch den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt sein, muss es aber nicht. Dafür fehlen viel zu viele Einzelheiten.
Ich bin kein studierter Jurist und will auch keine Debatte über einzelne Paragrafen und deren Auslegung anfachen, aber ich behaupte trotzdem, dass von zwei Zwölfjährigen, die mit einer GBB auf ein Strassenschild ballern (wodurch die Pistole selbst für Laien als "Erbsenpistole" oder meinetwegen auch "Luftpistole" erkennbar ist), geht mMn keine "nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" aus.
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