So ich hab gerade eine gute halbe Stunde mit Herr Kaiser von der Fachabteilung 2.3 telefoniert und wir haben beide Recht
1. Es wird immer die BAM-P1-XXXX in Deutschland benötigt, ohne die geht nichts, die muss entweder auf dem Körper oder auf der beigelegten Anleitung stehen.
2. Die Wasp wurden offiziell zertifiziert, Herr Kaiser hat das selber gemacht und war dafür sogar in Russland vor Ort.
3. Die Kollegen der Listenabteilung haben einen Fehler gemacht, und deshalb steht da "erloschen".
4. Ruft er mich morgen noch mal an, wenn der der Fehler behoben wurde.
Zur allgemeinen Info falls jemand als Gewerbe andere P1-Pyrotechnik anbieten möchte:
Wenn die Pyrotechnik bereits in einem zertifizierten europäischen Labor geprüft wurde und ein CE-Zeichen erhalten hat,
kann eine kurze schriftliche Genehmigung der BAM, ohne erneute Baumusterprüfung/Vorführung, beantragt werden.
Dazu wird der Prüfbericht der anderen Prüfstelle an die BAM geschickt und die Pyrotechnik bekommt eine neue BAM-ID-Nummer.
Bsp. dazu CE-Zertifikat
"2231-P1-021/2012", welches schon von der "Český úřad pro zkoušení zbraní a střeliva" zertifiziert wurde.
Dazu fehlt nurnoch die schriftliche Zertifzierung der BAM und man könnte sie in Deutschland vertreiben.
Ansonsten heißt "erloschen" = Vertriebsverbot, Restbestände dürfen aufgebraucht aber nicht weiterverkauft werden.