Habe mich vor einiger Zeit sehr eingehend mit der Materie beschäftigt:
Deren Gunsmith/Chef/whoever muß in Englisch oder noch besser deutsch bestätigen/bescheinigen (Firmenstempel/Unterschrift), daß die Waffe geltendem deutschen Recht entspricht und unter 0,5 Joule 70m/sek gedrosselt ist. Am Besten schon außen bei der Rechnung mit begefügt und noch eine Kopie an der Waffe befestigt.
Rechnung alleine reicht im Regelfall nicht aus. So die telefonische Auskunft von 2 verschieden Fachabteilungen des Zolls. Kann trotzdem passieren, daß sie erst mal zur Prüfung eingezogen wird.
Verzwickter Sonderfall, da für den Zoll KEIN Spielzeug. Spielzeug hat ein CE-Kennzeichen mit einer Nummer, ist bunt und/oder nicht maßstabsgetreu(*) . Die Zulassung/Prüfung als Spielzeug (Vergabe CE) übersteigt jeden Neuwert der Waffe um ein Vielfaches.
(*)
Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 % über- oder unterschreitet, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen ausweisen.
Edit: Irgendwas ist da auch noch mit EU-Spielzeugrecht...das greift aber wohl nur, wenn das Teil auch aus der EU kommt. Bitte da nicht festnageln! Würde da evtl. (Taiwangun ist Polen, oder?) ja wieder greifen. Am Besten noch mal dazu konkret beim Zoll nachfragen; meine Erfahrungen beschränken sich auf den Import von außerhalb der EU!