Ich werde und kann Dir auf (D)einen StPO-Paragraphen keinen Konter geben. Sicherlich ist es möglich, sich an dessen Interpretation zu orientieren, allerdings ist es genauso legitim, sich an der bisherigen Auslegung und VwV-Lage des WaffGs zu orientieren.
Es ist kein StPO-Paragraph, sondern einer aus dem StGB. Hast du dir meinen Post in dem anderen Thread überhaupt mal durchgelesen? Die VwV orientiert sich ziemlich offensichtlich an dem Paragraphen. Warum soll man ihn dann nicht auch zur Konkretisierung heranziehen können?
Dass die Polizisten erstmal machen werden, was sie für richtig halten, ist klar. Relevant wird die ganze Sache erst, wenn sich tatsächlich mal jemand durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit quält. Das wird aber wohl eher nicht passieren.
Wir unterhalten uns auch nicht über das, was schlussendlich wirklich passiert, sondern das, was im Endeffekt eigentlich die Rechtslage ist.
Da ich selbst aus dem Sport ausgestiegen bin und mich eigentlich nur für die Thematik interessiere, bin ich ja auch nicht direkt davon betroffen. Ich habe den sanften Hinweis durchaus verstanden und werde mich zurückhalten. ;-)
Edit: Halt, eins noch. "Lex posterior derogat legi priori"
Die alten Auslegungen und die WaffVwV sind, was die rein rechtliche Wirkung angeht, auf das geänderte WaffG insoweit nicht mehr anwendbar, als sich dieses in den entsprechenden Punkten geändert hat. Könnte eventuell auch ein Denkanstoß sein.
Damit ziehe ich mich dann aber jetzt wirklich aus der Diskussion zurück.