Daß die Gearbox ein waffenrelevanter bzw. gleichgestellter Gegenstand ist, wurde durch den Feststellungsbescheid ja bereits geklärt, du würdest also lediglich einen bestehenden Feststellungsbescheid erneut anfordern. Erwartest du da wirklich einen Widerspruch?
Wie willst du den Katalog definieren?
Zitat:
Das BKA ist nicht berechtigt, zu allgemeinen waffenrechtlichen Anfragen Auskünfte zu erteilen. Solche Anfragen richten Sie bitte an die rechtsberatenden Berufe.
Ich beantworte die Frage einfach mal: Ist die Gun abgenommen, ist noch im abgenommenen Originalzustand und trägt ein Prüfzeichen: Nein! Hat sie über 0,5Joule und hat kein Prüfzeichen: Ja! Egal, ob sie technisch dem abgenommenen Muster 1:1 entspricht. Hatten wir aber schon, die Argumentationskette dreht sich im Kreis.
Lies dir noch einmal in Ruhe Anlage 1 (Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 1.3, besonders den zweiten Satz durch. Bei 1.3.3 kannst du durch den bestehenden Feststellungsbescheid den zweiten Teil des Satzes sinngemäß (für unseren speziellen Fall) ersatzlos streichen. Und nun? Im Zweifelsfall mal deinen Anwalt des Vertrauens um Hilfe bitten, was denn gleichgestellt überhaupt in diesem Zusammenhang bedeutet; wahrscheinlich etwas Anderes, als du reininterpretierst.
Da steht dick "Einstufung von Gegenständen" in der Überschrift.
Kaufe ich eine AEG im Ausland, ist hier der Besitz, trotz Semiumbau, strafbar. Weil ohne Abnahme. Da die Gearbox als gleichgestellter Gegenstand wie ein eigenständiges System/Waffe eingestuft ist und obendrein nicht dem Serienzustand (nur das macht die Waffe zur freien Waffe, nichts anderes und auch nicht die Tatsache, daß sie ja unter 7,5J liegt) der geprüften und dafür bestimmten Waffe entspricht, kann sie als Einzelteil, ohne erneute Prüfung strengenommen nicht legal sein. Noch ganz unabhängig davon, ob ich eigenmächtig ohne Herstellungserlaubnis die Antriebsart ändern darf.
Nochmal: Mir geht es nicht darum, irgendwem den Spaß zu verderben/das Hobby zu vermiesen. Auch nicht die Tatsache in Frage zu stellen, daß seit Bestehen des Airsoftmarktes in D gerne getunt wird. Gewohnheit macht es aber (leider) nicht legaler, auch nicht, irgendwelche widerlegte Phrasen endlos zu wiederholen. Hier wird von Neueinsteigern gefragt: Ist es legal und nach dem derzeitigen Stand unseres wunderbaren Konstruktes, genannt Waffengesetz, ist es das meiner Auffassung nach nicht. Mit den vorgebrachten Argumenten kann sich jeder auseinandersetzen (oder auch nicht), seine Wahrheit finden und für sich entscheiden, ob es ihm das Risiko, solange der Umstand nicht glasklar und vollumfänglich geklärt ist, wert ist. Wir brauchen keine Blockwarte und auch keine Kuckucke, die andere anscheißen. Aber Wunschdenken und Tatsachen sollte man schon auseinanderhalten können und unbedarfte Neueinsteiger nicht durch Geltungsdrang in die Scheiße reiten.